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VII. Ordnung der öffentlichen Brüfung.
Montag den 1. September.
7—8 Sexta und Ouinta: Religion. Eyſert. Latein. Schmitz.
8— 9 Quarta: Griechiſch. Stanger. Latein. Blömer.
9— 10 Untertertia: Deutſch. Schmitz. Ovid: Breuer.
10— 11: Obertertia: Mathematik. Breuer. Griechiſch. Neuß.
2— 3 Unterſecunda: Franzöſiſch. Heſſe. Geſchichte.(II a und b) Wahle. 3— 3 ½ Oberſecunda: Griechiſch. Lückenbach.
3 ½— 4 ½ Unterprima: Latein. Iltgen. Franzöſiſch. Blömer.
Dienstag den 2. September.
Feier des Tages von Sedan und Entlaſſung der Abiturienten: Morgens 8 Uhr Hochamt als Schlußgottesdienſt für die katholiſchen Schüler, ſodann feierlicher Schulaktus im großen Rathhausſaale Morgens 10 Uhr: Geſang und Deklamationen, Feſtrede des Directors, Abſchiedsrede des Abiturienten Karl Spindeler, Schlußgeſang. Darnach Vertheilung der Cen⸗ ſuren in den Klaſſenzimmern.
Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 8. October Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler; diejenigen Schüler, welche an einem andern Gymnaſium oder an einem vollberechtigten Pro gymnaſium durch Conferenzbeſchluß in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſo wie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, ſind von der Prüfung befreit. Zugleich werden auch diejenigen hieſigen Schüler geprüft, deren Aufſteigen von dem Beſtehen einer Prüfung abhängig gemacht iſt. 3
Schüler, die bereits andern höheren Lehranſtalten angehört haben, müſſen unbedingt ein Abgangszeugniß mitbringen; bloße Cenſuren reichen nicht aus. Impfſchein reſp. Re⸗ vaccinationsſchein iſt nicht zu vergeſſen.— Meldung beim Unterzeichneten tags vorher im Gomnaſialgebäude.
Der Gymnaſial⸗Director
Dr. Werneke.


