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ſolches mündlich oder ſchriftlich mitteilen zu wollen. Wenn Schüler der Klaſſe IIb ſpäter auf die Oberrealſchule übertreten und dort am Lateinunterricht, der in Klaſſe II b beginnt, teilnehmen ſollen, ſo wollen die Eltern uns zu Beginn des Schuljahres davon perſönlich Mitteilung machen.
Seit Oſtern 1907 wird unſere Realſchule auch von Mädchen beſucht, jedoch bedarf die Auf⸗ nahme eines Mädchens der beſonderen Genehmigung des Großh. Miniſteriums. Das Schulgeld iſt für Knaben und Mädchen gleich hoch, auch wird den letzteren jetzt die Vergünſtigung gewährt, daß das zweite Kind einer Familie zwei Drittel, das dritte und die folgenden die Hälfte des eigentlichen Schulgeldbetrages entrichten, wenn an dem Orte der Schule keine für den Beſuch der Mädchen be⸗ ſtimmte höhere Mädchenſchule oder höhere Bürgerſchule vorhanden iſt.
Seit dem 1. April 1910 beträgt das Schulgeld für die Schüler der Klaſſen VI bis II b 130 Mk. und für die Schüler der Klaſſe IIa 150 Mk. jährlich. Bei nichtheſſiſchen Schülern er⸗ höht ſich das Schulgeld um 20 Mk. jährlich.
Großh. Miniſterium verfügte am 24. April 1911:„Um bei dem ungeſunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachſene Schüler vor ſpäteren Enttäu⸗ ſchungen zu ſchützen und um ſie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veran⸗ lagung entſprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu laſſen, beſtimmen wir, daß Schüler, die in derſelben Klaſſe zum zweiten Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beſchluß des Klaſſen⸗ lehrerrats von dem weiteren Beſuch einer jeden Lehranſtalt derſelben Art ausgeſchloſſen werden können. Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art iſt von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; ſie wird jedoch in der Regel von vornherein zu verſagen ſein, wenn ſich aus dem Zeug⸗ nis der früher beſuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in ſolchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im weſentlichen übereinſtimmen.“
Wir weiſen hier wiederholt darauf hin, daß für die Beurteilung der Leiſtungen und des Be⸗
tragens der Schüler die fünfſtufige Skala gilt mit den Noten:„ſehr gut, gut, im ganzen gut, ge⸗ nügend, ungenügend, beziehungsweiſe nicht ohne Tadel, tadelhaft“, und daß eine Note für den Fleiß nur jin hem Zeugnis über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt erteilt wird. Den Eltern unſerer auswärtigen Schüler empfehlen wir, ſich von ihren Kindern über alle Zahlungen, die dieſe in ihrem Auftrage leiſten, Quittung bringen zu laſſen, damit nicht Schüler das ihnen zu einem beſtimmten Zweck übergebene Geld für Näſchereien oder unnütze Anſchaffungen verwenden. Die Eltern aller Schüler bitten wir, die Lektüre ihrer Kinder zu überwachen und bei deren häuslichen Arbeiten auf gute Haltung und Schonung der Augen zu achten.
Jedes Kind hat bei ſeiner Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn es das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Nach dem Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899 nehmen dieſe Anſtalten in die unterſte Klaſſe(Sexta) Kinder auf, die das nennte Lebensjahr vollendet haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Kinder aufgenommen werden, die ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu wfun.(Die in
die Lateinabteilung eintretenden Kinder müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗
kommenden Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur
der Haupttempora;
d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Kinder, die nach dreijährigem Beſuche der Volksſchule in die Klaſſe VI der Realſchule ein⸗ treten ſollen, bedürfen wohl meiſt einer beſonderen Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung.
5 uh di Prüfung der neu eintretenden Kinder findet Montag den 12. April vormittags von r an ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienstag den 13. April vormittags 9 Uhr.


