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Am 10. März 1904 beſtanden 6 Schüler der Klaſſe IIb die von Herrn Geheimen Ober⸗ ſchulrat Nodnagel geleitete fakultative Abſchlußprüfung.
Die als Erſatz für die monatlichen halbtägigen Spaziergänge am 12. Mai, 2. und 24. Sep⸗ tember ausgeführten Tagesausflüge hatten die Umgebung Michelſtadts zwiſchen Marbach⸗ und Main⸗ tal, zwiſchen Otzberg⸗Breuberg und Neckartal zum Ziel. Am 12. Januar wurden die Schüler mittags auf die Eisbahn geführt.
Den Vertretern der Gemeinde Michelſtadt, den Buchhändlern, die Bücher und andere Er⸗ ſcheinungen ihres Verlags einſandten oder uns Freiexemplare für weniger bemittelte Schüler überließen, allen denen, die im Laufe dieſes Schuljahres beſonderes Intereſſe für unſere Anſtalt zeigten,— wir wollen hier nur an Geſchenken Bücher für Lehrer⸗ und Schülerbibliothek, einen Backenzahn eines Elefanten, Hölzer und andere Materialien für den Handfertigkeitsunterricht anführen— ſagen wir unſern beſten Dank. Dank ſei auch den Herren geſagt, welche die ihnen zuſtehende Vergütung für die Verwaltung der meteorologiſchen Station uns zur Verwendung für unſer phyſikaliſches Kabinett überwieſen.
Wir ſehen uns veranlaßt, immer wieder darauf hinzuweiſen, daß der fakultative Latein⸗ unterricht in Klaſſe VI beginnt, in welche die Schüler mit dem neunten Lebensjahre eintreten ſollen; die Eltern der Schüler, welche an dem Lateinunterricht teilnehmen ſollen, erſuchen wir, uns ſolches mündlich oder ſchriftlich mitteilen zu wollen.
V. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt der Direktor Samstag den 9. April vormittags von 9 Uhr an in in ſeinem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet Montag den 11. April von 9 Uhr vormittags an ſtatt.
Jeder Schüler hat bei ſeiner Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 12. April vormittags 9 Uhr.
Nach dem Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899 nehmen dieſe Anſtalten in die unterſte Klaſſe(Sexta) Knaben auf, welche das neunte Lebensjahr vollendet haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in
die Lateinabteilung eintretenden Schüler müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗
kommenden Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur
der Haupttempora;
d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
In die mit der Realſchule verbundene Vorſchule(1.—3. Schuljahr) werden in der Regel nur im Frühjahr Knaben aufgenommen, welche bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden.
Großherzogliche Direktion der Realſchule Dr. Gerhard.


