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V. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt die Direction Montag, den 10. April, vormittags von 9 Uhr an in ihrem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage nachmittags 2 Uhr ſtatt.
Jeder Schüler hat bei ſeinem Eintritt ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Der Regel nach nehmen die Großherzoglich Heſſiſchen Realſchulen in die unterſte Klaſſe Knaben auf, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum nächſten 30. September das zehnte Lebenjahr vollenden.
Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu
önnen;
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen
Lebens vorkommenden deutſchen Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes;
d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen. Schulj HEiezulat. den 11. April, vormittags 9 Uhr erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen
uljahre
Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule findet in der Regel nur im Frühjahre ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintreten⸗ den Knaben bis zum 30. September das 6. Lebensjahr zurücklegen.
In die unterſte Progymnaſialabteilung, Sexta, werden Schüler aufgenommen, die bis zum nächſten 30. September das 9. Lebensjahr vollenden; doch müſſen dieſe die Kenntnis der lateiniſchen Schrift nachweiſen. Eltern, welche ihre Knaben in dieſe Abteilung eintreten laſſen wollen, erſuchen wir, dieſen Wunſch uns perſönlich oder ſchriftlich bekannt zu geben.
Großherzogliche Direction der Realſchule. Dr. Gerhard.
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