Jahrgang 
1898
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für weniger bemittelte Schüler überließen, allen denen, die im Laufe dieſes Schuljahres beſonderes Intereſſe für unſere Anſtalt zeigten, ſagen wir unſeren beſten Dank.

Die diesjährige Abgangsprüfung, welche am 15. März unter dem Vorſitze des Unterzeichneten ſtattfand, beſtanden 17 Schüler der erſten Klaſſe.

S

V. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzag iche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt die Direction Montag, den 18. Äpril, vormittags von 9 Uhr an in ihrem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage nachmittags 2 Uhr ſtatt.

Jeder Schüler hat bei ſeinem Eintritt ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.

Der Regel nach nehmen die Großherzoglich Heſſiſchen Realſchulen in die unterſte Klaſſe Knaben auf, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum nächſten 30. September das zehnte Lebensjahr vollenden.

Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a. Fübigteit deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu

önnen;

b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen

Lebens vorkommenden deutſchen Wörter;

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes;

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen. Schul Sienslal, den 19. April vormittags 9 Uhr erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen

uljahres.

Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule findet in der Regel nur im Frühjahre ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintreten⸗ den Knaben bis zum 30. September das 6. Lebensjahr zurücklegen.

Das Reifezeugnis der Realſchule gibt außer andern auch die Berechtigung zum ein⸗ jährig⸗freiwilligen Militärdienſte. Zur ſicheren Erreichung dieſer Ziele iſt es jedoch ratſam, daß die Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule oder doch in die unterſte Klaſſe der Realſchule eintreten und alle Klaſſen derſelben durchlaufen.

Beſonders glauben wir noch darauf aufmerkſam machen zu ſollen, daß in der Progymnaſial⸗ abteilung das Latein ſchon in der oberſten Vorſchulklaſſe beginnt; die in dieſelbe aufzunehmenden Knaben ſollen bis zum nächſten 30. September das 9. Lebensjahr vollenden.

Großherzogliche Direction der Realſchule. Dr. Gerhard.

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