Jahrgang 
1897
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dieſer Gaben geben den erfreulichen Beweis, daß frühere Schüler auch in der Ferne noch gerne unſerer Anſtalt gedenken. Dem Herrn Bürgermeiſter und den Herren Gemeinderäten ſagen wir beſten Dank dafür, daß ſie uns außer den laufenden baulichen Reparaturarbeiten an ein weiteres Zimmer Vorfenſter anbringen ließen und ebenſolche für die ganze ſüdweſtliche Seite unſeres Schulhauſes, ſo weit dieſelben noch fehlen, bewilligten, ſodaß wir hoffen dürfen, im nächſten Winter das Funk⸗ tionieren unſerer Centralluftheizung von den Südweſtwinden unabhängig zu wiſſen.

V. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule. 3

Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt die Direction Mantag, den 26. April, vormittags von 8 Uhr an in ihrem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage nachmittags 2 Uhr ſtatt.

Jeder Schüler hat bei ſeinem Eintritt ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.

Der Regel nach nehmen die Großherzoglich Heſſiſchen Realſchulen in die unterſte Klaſſe Knaben auf, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum nächſten 30. September das zehnte Lebensjahr vollenden.

Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a. Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu

unen;

b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen

Lebens vorkommenden deutſchen Wörter;

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes;

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen. Schul Mnieote den 27. April, vormittags 9 Uhr erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen

uljahres.

Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule findet in der Regel nur im Frühjahre ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintreten⸗ den Knaben bis zum 30. September das 6. Lebensjahr zurücklegen.

Das Reifezeugnis der Realſchule gibt außer andern auch die Berechtigung zum ein⸗ jährig⸗freiwilligen Militärdienſte. Zur ſicheren Erreichung dieſer Ziele iſt es jedoch ratſam, daß die Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule oder doch in die unterſte Klaſſe der Realſchule eintreten und alle Klaſſen derſelben durchlaufen.

Beſonders glauben wir noch darauf aufmerkſam machen zu ſollen, daß in der Abteilung für das Prorealgymnaſium und für das Progymnaſium das Latein ſchon in der oberſten Vorſchul⸗ klaſſe beginnt; die in dieſelbe aufzunehmenden Knaben ſollen bis zum nächſten 30. September das

9. Lebensjahr vollenden. Großherzogliche Direction der Realſchule. Dr. Gerhard.

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