Der Regel nach nehmen die Großherzoglich Heſſiſchen Realſchulen in die unterſte Klaſſe Knaben auf, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum nächſten 30. September das zehnte Lebensjahr vollenden. 1
Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fühigkeit deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu
önnen;
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen
Lebens vorkommenden deutſchen Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes;
d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
Dienſtag, den 23. April, vormittags 9 Uhr, erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres.
Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule findet in der Regel nur im Frühjahre ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintreten⸗ den Knaben bis zum 30. September das 6. Lebensjahr zurücklegen.
Das Reifezeugnis der Realſchule gibt außer andern auch die Berechtigung zum ein⸗ jährig⸗freiwilligen Militärdienſte. Zur ſicheren Erreichung dieſer Ziele iſt es jedoch ratſam, daß die Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule, oder doch in die unterſte Klaſſe der Realſchule eintreten und alle Klaſſen derſelben durchlaufen.
Großherzogliche Direction der Realſchule. Dr. Gerhard.
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