Jahrgang 
1894
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reich beiwohnen zu wollen. Die Arbeiten der Schüler im freihändigen und geometriſchen Zeichnen liegen in dieſen Tagen in den Klaſſenzimmern zur Einſicht auf.

Zu der am Mittwoch, den 14. März, vormittags 10 Uhr, in der Turnhalle unſerer Anſtalt lernſenden Schlußfeier, zu welcher ein beſonderes Programm ausgegeben wird, laden wir hiermit ergebenſt ein.

VI. Bekannlmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr beliebe man Montag, den 2. April, vormittags von 8 Uhr an, bei der Direction in deren Amtszimmer im Realſchulgebände zu machen. Die Prüfung der neu ein⸗ tretenden Schüler findet an dem genannten Tage nachmittags 2 Uhr ſtatt.

Jeder Schüler hat bei ſeinem Eintritt ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung, und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der erſten und zweiten Impfung vorzulegen.

Der Regel nach nehmen die Großherzoglich Heſſiſchen Realſchulen in die unterſte Klaſſe Knaben auf, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum nächſten 30. September das zehnte Lebensjahr vollenden.

Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a. Füäbigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu

önnen;

b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen

Lebens vorkommenden deutſchen Wörter;

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes;

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.

Dienſtag, den 3. April, vormittags 9 Uhr, erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres.

Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule findet in der Regel nur im Frühjahre ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintreten⸗ den Knaben bis zum 30. September das 6. Lebensjahr zurücklegen.

Das Reifezeugnis der Realſchule gibt außer andern auch die Berechtigung zum ein⸗ jährig⸗freiwilligen Militärdienſte. Zur ſicheren Erreichung dieſer Ziele iſt es jedoch ratſam, daß die Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule, oder doch in die unterſte Klaſſe der Realſchule eintreten und alle Klaſſen derſelben durchlaufen.

Großherzogliche Direction der Realſchule. Dr. Gerhard.

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