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11. Von einem ehemaligen Realſchüler, Herrn Kaufmann Gottwald in Braſilien: Eine Sammlung von ausgeſtopften Vögeln und Inſekten, wie ſie in den braſilianiſchen Provinzen Rio Grande do Sul und Santa Catharina heimiſch ſind, in drei Glaskaſten ſorgfältig zuſammengeſtellt.
12. Von der Verlagsbuchhandlung von Ed. Peters in Leipzig: Rohn, Regeln der deutſchen Sprachlehre für Volksſchulen. 25. Auflage. Leipzig 1889. 13. Bon Herrn Oberförſter Winheim: a P. Vergili Maronis Aeneis in usum sholarum recognovit. Otto Ribeck. Lipsiae 1853. b. Ellendt⸗Seyffert, lateiniſche Grammatik. c. Jäger, Hülfsbuch für den erſten Unterricht in der alten Geſchichte. 6. Auflage. Mainz 1874. d. Plötz, kurzgefatzte ſyſtematiſche Grammatik der franzöſiſchen Sprache. Berlin 1877. e. Wurſt, Sprachdenklehre 70 Auflage. Stuttgart 1873. 2 Exemplare. f Spieß, Übungsbuch zum Überſetzen aus dem Lateiniſchen ins Deutſche und aus dem Deutſchen ins La⸗ teiniſche. Erſte Abteilung für Sexta. 40. Auflage. Eſſen 1874. g. Plötz, Methodiſches Lehr⸗ und Übungsbuch zur Erlerunng der franzöſiſchen Sprache. 1. Teil. Berlin 1878. h. Liſt, Leitfaden, für den Unterricht in der Chemie. Heidelberg 1873. i. Ahn, franzöſiſche Grammatik. 2 Exemplare. k. Hentze, Anhang zu Homers Odyſſee. Leipzig 1879. 1 Andrae, Grundriß der Weltgeſchichte. 10. Auflage. Kreuzuach 1874.
14. Von der Verlagsbuchhandlung von Karl Manz in Hannover: Raydt, die Arithmetik auf den Gymnaſien. Hannover 1890.
15. Von der Verlagsbuchhandlung von Ferdinand Hirt in Breslau: Schillings, kleine Naturgeſchichte der drei Reiche. 18. Bearbeitung. Breslau 1890.
II. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.
. Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr beliebe man Mantag den 14. April, vormittags von 8 Uhr an, bei der Direktion im Lokale der Realſchule zu machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage nachmittags 2 Uhr ſtatt.
Jeder Schüler hat bei ſeinem Eintritt ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung, und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der erſten und zweiten Impfung vorzulegen.
Der Regel nach nehmen die Großherzoglich Heſſiſchen Realſchulen in die unterſte Klaſſe Knaben auf, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum nächſten 30. September das zehnte Lebensjahr vollenden.
Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu
können;
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen
Lebens vorkommenden deutſchen Wörter; c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.


