Jahrgang 
1887
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Jeder Schüler hat bei ſeinem Eintritt ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung, und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der erſten und zweiten Impfung vorzulegen.

In Beziehung auf das Lebensalter, ſowie auf die Vorkenntniſſe der in die unterſte Klaſſe der Realſchule aufzunehmenden Schüler verweiſen wir auf die hierauf bezüglichen Beſtimmungen des Normallehrplans für die Großherzoglich heſſiſchen Realſchulen II. Ordnung.

Mantag, den 18. April, vormittags 10 Uhr, erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres. Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule findet in der Regel nur im Frühjahre ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintretenden Knaben bis zum 30. September das 6. Lebensjahr zurücklegen.

Das Reifezeugnis der Realſchule gibt außer anderen auch die Berechtigung zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienſte. Zur ſicheren Erreichung dieſer Ziele iſt es jedoch ratſam, daß die Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule, oder doch in die unterſte Klaſſe der Realſchule eintreten und alle Klaſſen derſelben durchlaufen.

Großherzogliche Direction der Realſchule. BZecker.