Jahrgang 
1879
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mann, Herrn Gerber Braun und dem Unterzeichneten, ein nochmaliges Geſuch an den Stadtvorſtand richtete, worin ſie eingehend alle Vortheile dieſer Umgeſtaltung darlegte, auf den Vorgang anderer Städte hinwies, auch betonte, daß durch die Vorſchule die Stadtſchule erleichtert, ja der Errichtung einer weiteren Klaſſe an derſelben vorgebeugt würde, ſo blieb dennoch auch dieſes Geſuch ohne den gewünſchten Erfolg.

Als nun aber im Jahre 1874 das Rechnungsweſen der Realſchulen des Landes ſo umgeändert wurde, daß die Städte nur einen beſtimmten Beitrag zu dieſen Anſtalten geben, der Staat dagegen alle weiteren Ausgaben deckt, da richtete der Unterzeichnete das mehrerwähnte Geſuch unter Beilegung der ſeit⸗ herigen Verhandlungen und der Rechnung der Vorſchule an Großherzogliches Miniſterium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, und beantragte unterthänigſt die Uebernahme der Vorſchule durch den Staat unter den bei anderen Vorſchulen des Landes beſtehenden Beſtimmungen.

Die hohe Behörde verfügte hierauf die proviſoriſche Vereinigung der Vorſchule mit der Realſchule vom 1. Oktober 1878 an, den ſofortigen Ueberzug derſelben in das neue Schulgebände unter den oben bezeichneten Bedingungen, definitive Regelung vorbehaltend. Sobald dieſe Regelung erfolgt, wird der Unter⸗ zeichnete öffentlich davon Nachricht geben. So wäre nunmehr vorerſt erreicht, daß die Kinder wenigſtens in einem geſunden, geräumigen und gleichmäßig erwärmten Lokale ſich befinden, daß ſie demnächſt an dem Turnunterrichte das ganze Jahr hindurch theilnehmen und ſich auf dem großen Spielplatze herumtummeln können.

Zur Beurtheilung der Koſten, welche gegenwärtig die Vorſchule verurſacht, erlaubt ſich der Unter⸗ zeichnete noch nachſtehende Zuſammenſtellung zu geben:

1) Die Lehrerbeſoldung für das Rechnungsjahr 1877 betrug einſchließlich Ver⸗ gütung für Lehrerwohnung, Reinigung derſelben, Heizung und Remuneration 1493 44 (NB. Der Minimalgehalt eines ſeminariſtiſch gebildeten Lehrers an

höheren Schulen beträgt 1500 Mk.)

2) Der Rechner 3% des Schulgeldes cirea........... 50 3) Der Pedell erhielt......!......... 4) Das Lokal nach dem feitherigen Anſatz incl. Spielplatz, Holz⸗ und Kohlenremiſe 164 58

5) Für Heizung................... 50 6) Unterhaltung der Unterrichtsmittel und Schulgeräthſchaften, ſowie Neuan⸗ ſchaffung der nothwendig gewordenen cirea.......... 50, Zuſammen demnach 1832 02 1832,02

Bei der gegenwärtigen Frequenz von 36 Schülern würden demnach auf den Schüler, 5

= 50 Mk. 88 Pf. jährliches Schulgeld kommen, wenn die Eltern unter den ſeitherigen Verhältniſſen die Schule fortführen wollten. Schließlich bittet der Unterzeichnete noch, den richtigen Empfang des Vorſtehenden durch gefällige Unterſchrift beſcheinigen zu wollen. Becker. Michelſtadt, 13. Februar 1879. Folgen die Unterſchriften der Eltern der die Vorbereitungsſchule beſuchenden Kinder.

Die Großherzogliche Direction der Realſchule zu Michelſtadt an die verehrlichen Eltern der die Vorſchule beſuchenden Kinder.

Unter Bezugnahme auf unſer Schreiben vom 13. Febr. in rubr. Betreff theilen wir nunmehr den verehrlichen Eltern der die Vorſchule beſuchenden Kinder mit, daß Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, nach der definitiven Vereinigung der Vorſchule mit der Realſchule und nach der definitiven Anſtellung des Lehrers derſelben auf unſeren Antrag genehmigt hat, daß die an der Realſchule geltenden Normen bezüglich der Ermäßigung des Schulgeldes für Brüder (der 2. Bruder bezahlt ½⅛ weniger, der 3. nur die Hälfte), ſowie bezüglich der Freiſtellen,(auf je 20 Schüler kommt eine Freiſtelle) auch auf die Vorſchule Anwendung finden ſollen; daß dagegen die von uns gleichfalls beantragte Ermäßigung des Schulgeldes auf 36 Mk. mit Rückſicht auf den für andere Vor⸗ ſchulen feſtgeſetzten Betrag und die in dem Voranſchlag für 1879/82 vorgeſehene Einnahme an Schulgeld vorerſt wenigſtens die Zuſtimmung hoher Sihbezinte nicht gefunden hat.

ecker. Michelſtadt, 6. Juni 1879. Folgen die Unterſchriften der Eltern der die Vorbereitungsſchule beſuchenden Kinder.