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„aun 1863K iff Nehauntundung über Zeit und d Vedzango der Aufnahme in die Grgüheszoglicht Real⸗ ſchule und in die mit⸗ derſelben verbundene Vorbereitungsſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule für das nene Schuljahr beliebe man Famſtag den 17. October, Vormittags von 8 Uhr an, bei der Direction im Lötale der Realſchule 8 nncen 149e Vrüfung der neu einttetenden Schfitlet findet an dem genannten Tage, ARachmittags
2 Ahr ſta 4 3 In Beziehung auf das Sedensatter der⸗ in die unterſte Klaſſe der heeſigen Reglſchule: aufzu⸗ nehmenden Schüler beſteht die Vorſchrift, daß die Knaben, welche in die erwähnte Klaſſe eintreten wollen, in der Regel im laufenden Jahre das 10. Lebensjahr erreichen müſſen.
Als Vorkenntniſſe werden gefordert:
1) ſichere Geliufigkeit im Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung; 3) Kenntniß der 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.
Montag den 19. October, Vormittags 10 Uhr crfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schul⸗ jahres und die Verkündigung der Klaſſenverſetzung.
Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorbereitungsſchule findet in der Regel nur im Herbſte ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintretenden Knaben im laufenden Jahre das 6. Lebensjahr zurücklegen.
Das Reifezeugniß der Realſchule gibt außer anderen auch die Berechtigung zum einjäßrig⸗ freiwilligen Mikitärdienſte, und zum Eintritt in den höheren Poſtdienft. Zur ſicheren Er ung dieſer Ziele iſt es jedoch rathſam, daß die Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorberritungsſchule, oder doch in die unterſte Klaſſe der Reaiſchule eintreten und alle Klaſſen derſellen durchlaufen.
Von Herbſt d. J. an zerfällt die hieſige Realſchule in ſechs getrennte Klaſſen mit je einjährigem Curſus.
Das Schulgeld iſt durch Verfügung Großh. Miniſteriums die Gymnaſien und Realſchulen des Landes erhöht worden, und zwar beträgt dasſelbe vom 1. Juli d. an für die Unterklaſſen der hieſigen Realſchule 48 Mark= 28 ſl,, für die Oberklaſſen 60 Mark=— 5 fl. jährlich.— Eintrittsgeld für neu eintretende Schüler wird nicht mehr erhoben.
Großherzogliche Direction der Realſchule: Becker.


