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III. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Real⸗ ſchule und in die mit derſelben verbundene Vorbereituugsſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule für das neue Schuljahr beliebe man Samſtag den 18. October, Vormittags von 8 Uhr an, bei der Direction im Lokal der Real⸗ ſchule zu machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage, Nach- mittags 2 Ahr, ſtatt.
In Beziehung auf das Lebensalter der in die unterſte Klaſſe der hieſigen Realſchule aufzu⸗ nehmenden Schüler beſteht die Vorſchrift, daß die Knaben, welche in die erwähnte Klaſſe eintreten wollen, in der Regel im laufenden Jahre das 10. Lebensjahr erreichen müſſen.
Als Vorkenntniſſe werden gefordert:
1) ſichere Geläufigkeit im Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung; 3) Kenntniß der 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.
AMontag den 20. October, Vormittags 10 Uhr erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres und die Verkündigung der Klaſſenverſetzung.
Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorbereitungsſchule findet in der Regel nur im Herbſte ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintretenden Knaben im laiſerhen Jahre das Sdübendinhe zurücklegen..
„Das Reifezeugniß der Realſchule gibt außer anderen auch die Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienſte. Zur ſicheren Erreichung dicu Jieles iſt h gedoh ua ainlähe gie Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorbereitungsſchule, oder doch in die unteren Klaſſen der Realſchule eintreten und alle Klaſſen derſelben durchlaufen.
Großherzogliche Direclion der Realſchule:
Becker.


