Jahrgang 
1871
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III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Anfnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorbereitungsſchule.

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Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule für das neue Schuljahr beliebe man Mittwoch, den 19. April, Vormittags von 8 Uhr an, bei der Direction im Realſchulgebäude zu machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage, Nachmittags 2 Uhr, ſtatt.

In Beziehung auf das Lebensalter der in die unterſte Claſſe der hieſigen Realſchule aufzu⸗ nehmenden Schüler beſteht die Vorſchrift, daß die Knaben, welche in die erwähnte Claſſe eintreten wollen, in der Regel im laufenden Jahre das 10. Lebensjahr erreichen müſſen.

Als Vorkenntniſſe werden gefordert:

1) ſichere Geläufigkeit im Leſen und Schreiben deutſcher Schrift; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung; 3) Kenntniß der 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.

Donnerstag, den 20. April, Vormittags 10 Uhr, erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres und die Verkündigung der Claſſenverſetzung.

Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchnle verbundene Vorbereitungsſchule ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintretenden Knaben im laufenden Jahre das 6. Lebensjahr zurücklegen.

Großherzogliche Direction der Realſchule: Becker..