Jahrgang 
1868
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Donnerstag, den 9. April, Prüfung der Vorbereitungsſehule

im Realſchulgebände. Aufang: Nachmittags 2 Uhr.

III. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule. Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule für das neue Schuljahr beliebe man Samstag, den 2. Mai, Vormittags von 8 Uhr an, bei der Direction im Realſchulgebäude zu machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage, Nachmittags 2 Uhr, ſeattt.

In Beziehung auf das Lebensalter der in die unterſte Claſſe der hieſigen Realſchule aufzu⸗ nehmenden Schüler beſteht die Vorſchrift, daß die Knaben, welche in die erwähnte Claſſe eintreten wollen,

wenigſtens das 9. Lebensjahr erreicht haben müſſen.

Als Vorkenntniſſe werden gefordert: 1) ſichere Geläufigkeit im Leſen und Schreiben deutſcher Schrift;

2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung;

3) Kenntniß der 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. Montag, den 4. Mai, Vormittags 10 Uhr, erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres

und die Verkündigung der Claſſenverſetzung. Die Aufnahme neuer Schüler in das mit der Realſchule verbundene Knaben⸗Inſtitut findet in der

Regel nur zu Oſtern ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintretenden Knaben im laufenden Jahre das 6. Lebensjahr zurücklegen.

Großherzogliche Direrction der Realſchule: Becker.