Jahrgang 
1866
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III. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule für das neue Schuljahr beliebe man Samstag, den 21. April, Vormittags von 8 Uhr an, bei der Direction im Realſchulgebäude zu machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage, Nachmittags 2 Uhr, ſtatt.

In Beziehung auf das Lebensalter der in die unterſte Claſſe der hieſigen Realſchule aufzunehmenden Schüler beſteht die Vorſchrift, daß die Knaben, welche in die erwähnte Claſſe eintreten awgilei, wenigſtens das 9. Lebensjahr erreicht haben müſſen.

Als Vorkenntniſſe werden gefordert:

1) ſichere Geläufigkeit im Leſen und Schreiben deutſcher Schrift; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung; 3) Kenntniß der 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.

Montag, den 23. April, Vormittags 10 Uhr, erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres und die Verkündigung der Claſſenverſetzung.

Die Aufnahme neuer Schüler in das mit der Realſchule verbundene Knaben⸗Inſtitut findet in der Regel nur zu Oſtern ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintretenden Knaben im laufenden Jahre das 6. Lebensjahr zurücklegen..

Großherzogliche Direction der Realſchule: Becker.