Jahrgang 
1861
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L. Zur Beachtung.

1. Die Prüfung neu aufzunehmender Schüler findet Samſtags den 20. April, Vormittags von 9 Uhr an, im Realſchullokal ſtatt.

2. Wer in die unterſte Klaſſe der Realſchule aufgenommen zu werden wünſcht, muß

a) wenigſtens bis zum 1. Juli das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;

b) Fertigkeit im Leſen eines deutſchen Sprachſtücks in deutſcher und latei niſcher Druckſchrift,

c) Uebung im Schöͤnſchreiben und im richtigen Niederſchreiben dictirter deutſcher Sätze,

d) Kenntniß der vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen beſitzen.

Der Eintritt in eine höhere Klaſſe hängt von dem Nachweis der Kenntniſſe ab, die für dieſelbe erfordert werden.

3. Das in vierteljährigen Raten vorauszuzahlende Schulgeld beträgt für ein⸗ heimiſche Schüler 12 fl., für auswärtige 18 fl. jährlich; die Lateiner zahlen 4 fl. weiter. An Eintrittsgeld werden 2 fl. 42 kr. bezahlt.

4. Die Aufnahme in die Vorbereitungsſchule findet in der Regel nur zu Oſtern ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß der Schüler im laufenden Jahr das 6. Lebensjahr zurücklegt. Das in vierteljährigen Raten vorauszuzahlende Schul⸗ geld beträgt jährlich 14 fl.; an Eintrittsgeld ſind 1 fl. 30 kr. zu bezahlen.

5. Montag, den 22. April, Vormittags 10 Uhr, findet feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres, zugleich Klaſſenverſetzung der bisherigen und Einfüuhrung der neu aufgenommenen Schüler ſtatt.

6. Dinſtag, den 23. April, Morgens 8 Uhr, beginnt der Unterricht für das Sommerhalbjahr 1861.

Michelſtadt, im März 1861.

Groͤßherzogliche Direction der Realſchule zu Michelſtadt. Steinberger.