Jahrgang 
1871
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I. Lehrverfassung.

A. Lehrercollegium.

Das Lehrercollegium hat im Laufe des Schuljahres insofern einen Zuwachs erhalten, als durch Rescript der Königl. Regierung v. 28. April 1869 der Turnunterricht an unserer Anstalt dem Elementarlehrer 1 acob Weimer, der an der Centralanstalt zu Berlin sich ausgebildet hat, übertragen wurde.

Der Bestand ist hiernach folgender:

1) Rector Joseph Hetzel,

2) Realoberlehrer Peter Haas, Ordinarius der Secunda,

3) Collaborator Adolf Bill, Ordinarius der Tertia,

4) Religionslehrer Christian Bahl, Ordinarius der Quarta,

5) Reallehrer Andreas Göttelmann,

6) Lehrer Christian Wolff, Ordinarius der Sexta.

7) Lehrer Conrad Haub, Ordinarius der Quinta,

8) Zeichenlehrer Friedrich Wingender,.

9) Lehrer Philipp Deusser, beauftragt mit Ertheilung des evangelischen Religionsunterrichts,

10) Lehrer Jacob Weimer, beauftragt mit Ertheilung des Turnunterrichts.

B. Unterricht.

Der allgemeine Lehrplan für die höheren Bürgerschulen konnte in diesem Jahre in sämmtlichen Classen durchgeführt werden. Doch mussten für drei Schüler der Obersecunda, welche zufolge der im Programme von 1869, 8. 6 erwähnten Verhält- nisse vom lateinischen Unterricht dispensirt waren, vier Parallelstunden(1 St. Geogra- phie, 1 Rechnen, 2 Zeichnen mit III) angesetzt werden, was die weitere Folge nach sich zog, dass zwei Lateinstunden der griechischlernenden Schüler aus Tertia durch Combination mit Secunda gedeckt werden mussten. Beide Unregelmässigkeiten, sowie die Vertheilung des Lateinunterrichts der Secunda an zwei Lehrer, werden künftig wegfallen.

Parallellectionen für solche Schüler, welche sich auf die oberen Klassen des Gym- nasiums vorbereiten, waren in Quarta und Tertia eingerichtet. Das Nähere ergeben nachstehende Uebersichten.