Jahrgang 
1915
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VI. Kuratorium.

Das Kuratorium bestand im Jahre 1914 aus: a) ständigen Mitgliedern: 1. Geh Reg.-Rat Landrat Büchting Nertreter des Königl. Kompatronats). 2. Bürgermeister Haerten(Vorsitzender). 3

3. Gymnasialdirektor Beckmann. b) gewählten Mitgliedern: 1. Kaufmann Heinrich Fachinger. 2. Rentner Flügel cbestellter Vertreter des Vorsitzenden bei den Reifeprüfungen). 3. Bürgermeister a. D. Kauter. 4. Geh. Ober-Justizrat Landgerichtspräsident de Niem. 5. Domdekan Dr. Hilpisch.

VII. Mitteilungen an die Eltern.

Es ist dringend erwünscht, dass die Eltern gerade jetzt wührend des Krieges zur Förderung ihrer Söhne, die sie unserer Schule anvertraut haben, mit dem!)irektor, den Klassenleitern und den übrigen Fachlehrern rechtzeitig in Verbindung treten. Die dadurch erzielte gegen- seitige Aufklärung kann für die Behandlung und Förderung des betreffenden Schülers nur förderlich sein.

Der Direktor hat täglich, die übrigen Lehrer haben wöchentlich Sprechstunde. Ort, Tag und Stunde derselben werden den Schülern alsbald nach Beginn des Unterrichts mitge- teilt, sind ausserdem in den einzelnen Klassenzimmern und im unteren Flur des Schulge- bäudes angeschlagen. Die Schule bittet die Eltern, von dieser Gelegenheit ausgiebigen Ge- brauch zu machen, sie rechnet auf das Verständnis und die taikräftige Mitwirkung bei der Durchführung aller von der Schule zur Förderung der Schüler getroffenen Massnahmen, ins- besondere erwartet sie tatkräftige Unterstützung in der Bekämpfung der Schundliteratur.

Das neue Schuljahr beginut am Donnerstag, den 15. April. 8 Uhr morgens mit der Aufnahmeprüfung der zu prüfenden neu angemeldeten Schüler. Am Freitag wird für katholische Schüler um S Uhr ein Gottesdienst in der llospitalkirche, für die evangelischen Schüler um 8 ½ Uhr eine Andacht in der Aula abgehalten. Dann folgt eine gemeinsame Eröffnungsfeier in der Aula.

Das Schulgeld beträgt für Einheimische in den Klassen VI bis Ull 140 Mk., in 0 II bis 01 160 Mk., für Auswärtige ist es anf 150 bezw. 170 Mk. festgesetzt. An Anf- nahmegebühren werden 10 Mark erhoben.

Sehulgeldermäßigungen werden in der Regel für das erste Ialbjahr nicht be- willigt; nicht versetzte Schüler sind von dieser Wohltat ausgeschlossen. Einheimische erhalten den Vorzng. Im übrigen werden würdige und bedürftige Schüler berücksichtigt. Zur Er- langung von Schulgeldermäßigung ist zu Beginn des Schuljahres(bezw. Halbjahres) ein Ge- such an das Kuratorium zu Händen des Direktors unter Darlegung der Vermögensverhält- nisse einzureichen.