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Aus Anlass einzelner Vorkommnisse im abgelaufenen Schuljahr sah ich mich ver— anlasst, an die Kostgeber der auswärtigen Schüler ein Rundschreiben zu richten, das ich nachfolgend im Auszug nochmals zum Abdruck bringe:
„Hiesige Familien, die auswärtige Schüler der Anstalt bei sich aufnehmen, übernehmen damit der Schule gegenüber alle Pffichten, die sonst den Eltern obliegen, insbesondere verpflichten sie sich bei ihren Pflegebefohlenen auf genaue Befolgung aller in der Schul- ordnung zum Wohle der Schüler getroffenen Bestimmungen zu halten.
Mit Beziehung auf§ 8 dieser Schulordnung bemerke ich, dass ich sofortigen Wechsel der Wohnung verlangen werde, wenn den Schülern unerlaubte Freiheiten, wie Wirts- hausbesuch, Kneipgelage auf dem Zimmer, Ausgang nach der erlaubten Zeit, unent- schuldbares Fehlen im Unterricht oder Schulgottesdienst etc. gestattet werden.“
Jedem Pensionshalter werde ich in Zukunft ein gedrucktes Exemplar der Schulordnung übersenden mit dem Ersuchen mir die Kenntnisnahme zu bescheinigen.
Auch die Eltern unserer Schüler erklären durch Unterschrift der ihnen zugehenden Schulordnung, dass sie Kenntnis von ihren Bestimmungen genommen haben und sich denselben unterwerfen.
Ich richte an die Eltern und Pensionshalter wiederholt die dringende Bitte, im Interesse ihrer Söhne bezw. Pflegebefohlenen streng darauf zu halten, dass die Schüler stets ihre Pflicht erfüllen und von Vergnügungen ferngehalten werden, die ihrem Alter nicht entsprechen, die ihre Gesundheit schädigen und sie von ihren Zielen abbringen. Manche unangenehme Erfahrung und vor allem die Enttäuschung bei nicht erreichter Versetzungsreife wird ihnen dann häufig erspart bleiben.
Limburg, im März 1909. Der Gymnasialdirektor:
Klau.


