Jahrgang 
1903
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Der Fonds wird zu Ostern d. Js. die Höhe von 4000 M. erreicht haben, so dass alsdann die Verleihung des ersten Stipendiums aus demselben erfolgen kann.

Allen denjenigen, die in irgend einer Weise zur Vermehrung des Fonds beigetragen haben, sowie auch denen, die die Lehrmittel der Anstalt durch Geschenke bereicherten, spricht der Unterzeichnete im Namen der Schule herzlichen Dank aus.

Die Statuten des Unterstützungsfonds, welche die Zustimmung des Kuratoriums und des Königl. Provinzial-Schulkollegiums(cf. Absch. II) gefunden haben, lauten:

§ 1. Der Unterstützungsfonds dient dazu, begabte aber unbemittelte Schüler und Abiturienten der hiesigen höheren Lehranstalt mit Geldmitteln zu unterstützen.

§ 2. Zu diesem Zwecke werden an geeignete Schüler der oberen Klassen Stipendien im Betrage von 50 bis 100 M. und an Abiturienten der hiesigen höheren Lehranstalt, welche Hochschulen besuchen, solche von 100 bis 300 M. pro Jahr verliehen.

§ 3. Berücksichtigt werden in erster Linie Söhne hiesiger Bürger und Beamten und nur, wenn geeignete Bewerber aus Limburg nicht vorhanden sind, auch Auswärtige, die die hiesige Lehranstalt besuchen oder absolviert haben.

§ 4. Die Gesuche um Bewilligung von Stipendien für ein Schuljahr sind einen Monat vor Schluss des vorhergehenden Schuljahres unter Darlegung der Privatverhält- nisse des Gesuchstellers an die Verwaltungs-Kommission, z. H. des Direktors der An- stalt einzureichen.

§ 5. Erst wenn das Kapital eine Höhe von 4000 M. erreicht hat, dürfen Stipendien im Höchstbetrage von ¾ der jährlichen Zinsen bewilligt werden; der Rest der Zinsen sowie alle Zuwendungen fliessen dem Kapital zu. Ist dieses auf 10 000 Mk. angewachsen, so können alle Zinsen zu Stipendien verwandt werden.

§ 6. Das Kapital des Fonds ist in mündelsicheren Papieren oder Hypotheken an- zulegen. Es gehört zu dem Vermögen der Anstalt und wird mit diesem aufbewahrt und verwaltet.

§ 7. Die Verwaltungskommission besteht aus dem jeweiligen Direktor der Anstalt, dem Bürgermeister der Stadt Limburg, als Vertreter des Kuratoriums, dem ältesten Ober- lehrer und den beiden christlichen Religionslehrern der Schule.

§ 8. Der Direktor der Anstalt beruft und leitet die Sitzungen der Verwaltungs- Kommission. Diese ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens 3 derselben erschienen sind. Die Beschlüsse erfolgen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmen- gleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

VII. Kuratorium.

Das Kuratorium der Anstalt bestand im Schuljahr 1902 aus: a) ständigen Mitgliedern: 1. Landrat Rabe, Geh. Regierungsrat(Vertreter des Königl. Kompatronats), 2. Bürgermeister Kauter, Vorsitzender, 3. Direktor Klau. b) gewählten Mitgliedern: 1. Kaufmann Heh. Fachinger(Kassenkurator), 2. Amtsgerichtsrat Malmros, 3. Bürgermeister a. D. Schlitt, 4. Hôtelbesitzer G. Stierstädter(gestorben 21. August 1902), 5. Apotheker Dr. Wolff. Anmerkung. Die jährliche Kassenrevision wird von dem Kassenkurator, dem Direktor und einem anderen Mitglied des Kuratoriums vorgenommen.