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II. Mitteilungen aus den Verfügungen ler vorgesetzten Behörden. 1901.
Verfügung vom 25. März, S. 1628. Der wissenschaftliche Hilfslehrer Fürer ist ab 1. April dem Gymnasium zu Marburg überwiesen.
Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 9. April, S. 2421, Die Dauer der Pausen wird anderweitig geregelt. Auf jede Unterrichts-Stunde sollen 10 Minuten Pause kommen.
Verfügung vom 9. April, S. 2324. Die Wahl der Oberlehrer Dr. Jöris, Dr. Klapprott und Dr. Horn, sowie des wissenschaftlichen Hilfslehrers Bosing wird bestätigt.
Verfügung vom 10. April, S. 2328. Die Erhöhung des Schulgeldes auf 120 Mark für alle Schüler der Anstalt ist genehmigt.
Verfügung vom 15. April, S. 8801. Neue Bestimmungen über die mit Draht gehefteten Bücher und Hefte. Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 5. Mai, S. 3251. Die Pflichtstundenzahl
der Oberlehrer mit 13 ½ und mehr Dienstjahren wird auf 22 herabgesetzt, auch wenn diesen Lehrern die feste Zulage nicht gezahlt wird.
Verfügung vom 8. Mai. S. 901. Es wird auf die Bekanntmachung des Staatsministeriums in betreff des Berechtigungswesens der höheren Schulen aufmerksam gemacht.
Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung v. 18. Mai, S. 3970. Der 4. Nachtrag zum Normal- etat wird dem Kuratorium übersandt und zur Einführung empfohlen.
Verfügung vom 20. Mai, S. 3303. Die ÜUnterschrift der Eltern unter Strafzettel und unge- nügende Arbeiten der Schüler soll nicht mehr eingeholt werden.
Verfügung vom 6. Juni, S. 4373. Die neuen Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preussen werden übersandt und Bestimmungen über deren allmähliche Ein- führung getroffen.
Verfügung vom 27. Juni, S. 4231.— Ein Auszug aus dem Ministerial-Erlass in betreff des gegenwärtigen Standes des Turnwesens in unserer Provinz wird mitgeteilt.
Verfügung vom 6. Juli, S. 3231. Der Antrag des Prof. Dr. Zimmermann auf Pensionierung zum 1. Oktober wird genehmigt.
Verfügung vom 27. Juli, S. 3302. Auf den Ministerial-Erlass in betreff des Ersatzunterrichts für die vom Griechischen befreiten Schüler des Gymnasiums wird hingewiesen.
Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 9. August, S. 6051. Aus Anlass des Ablebens Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich ist 6 Wochen lang schwarz zu siegeln.
Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 23. August, 8. 6302. Der Maler Jung aus Berlin ist mit der Revision des Zeichenunterrichts an den höheren Schulen beauftragt.
Verfügung vom 10. September, S. 6426. Dr. Frank wird zur Ableistung des Probejahres und gleichzeitiger kommissarischer Beschäftigung der Anstalt überwiesen.
Verfügung vom 28. September, S. 7247. Dem Professor Dr. Zimmermann ist aus Anlass seines Ausscheidens aus dem Dienste der Rote Adlerorden IV. Klasse verliehen worden.
Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 9. November, S. 8611. Neue Bestimmungen über die Versetzung der Schüler treten mit dem 1. Januar 1902 in Kraft und sollen im diesjährigen Jahresbericht abgedruckt werden(siehe Abschn. VIII).


