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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Folgende Verfügungen dürften von allgemeinem Interesse sein.
uuek Datum Nummer 1891. März 23. S. 1343 April 2. S. 1154 April 17. S. 2016 April 22. S. 2182 April 23. V S. 2176 April 23. S. 1879 Mai 4. S. 2404 Mai 5. S. 2347 Mai 5. V S. 2240 Juni 11. V S. 3302 Juli 3. S. 3661 Sept. 25. 4865 Okt. 30. S. 5715 1892. Jan. 16. S. 201. Febr. 12. U. II. Nr. 220.
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Betreffend:
Versicherungspflicht der Schuldiener, welehe nicht etatmässig angestellt sind.
Der Unterrichtsplan für 1891/92 wird genehmigt.
Der Antrag auf Gewährung eines freien Tages für die evange- lischen Lehrer und Schüler am 26. Mai wird genehmigt.
Die Anlage von Schulgärten zur Förderung botanischen Unter- richts wird empfohlen.
Für den Fall, dass die Mehrheit der Lehrer die Lehrerver- sammlung in Biebrich besuchen will, kann der Unterricht an diesem Tage ausſallen.
Es wird gewünscht, dass akademisch gebildete Lehrer an den Turnkursen in Berlin teilnehmen.
Bescheid auf die Kündigung des ordentlichen Lehrers Bahl. Genehmigt(Okt. 1).
Verfügung in Betreff der Anschaffung von Bildnissen Sr. Majestät.
Bei Anklagen gegen Schüler hat der Staatsanwalt dem Rector Mitteilung hiervon zu machen.
Das Urlaubsgesuch des zum Stadtpfarrer in Frankfurt er- nannten Geistl. Rat Bahl wird genehmigt.
Die beantragte Vertretung des Herrn Bahl wird genehmigt.
Der Lektionsplan für das Wintersemester 1891/92 wird ge- nehmigt.
Am 4. November darf der Unterricht ausfallen.(Jubiläum des Hochw. Herrn Bischofs.)
Mit Beginn des Sommersemesters 1892 hat der neue Lehr- plan ins Leben zu treten.
s ist gestattet, dass für die Schüler der jetzigen Unter- sekunda, welche die Berechtigung zum Subalterndienste erwerben wollen, in der Zeit vom 1. April ab, und zwar noch im Laufe desselben Monats nach Massgabe der Bestimmung der Abschluss- prüfung vom 6. Juni d. Js. eine Prüfung abgehalten werde.


