Jahrgang 
1928
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IV. Mitteilungen an die Eltern. Schulbeginn.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April 1928,9 Uhr, mit der Aufnahme der eintretenden Schüler, der Unterricht Dienstag, den 24. April, 8 Uhr.

Ferien im Schuljahr 1928/20.

Pfingſtferien: Von Jonntag 27. Mai bis Sonntag 3. Juni.

SJommerferien: Von Samstag 14. Juli bis Sonntag 12. Auguſt.

Herbſtferien: Von Jonntag 23. September bis Jonntag 7. Oktober. Weihnachtsferien: Von Sonntag 23. Dezember bis Sonntag. Januar 1929.

Schulgeld. Die monatlichen Ichulgeldſätze für die höheren Schulen Heſſens ſind wie folgt feſtgeſetzt: a. Voller Sduauauzz*. 17.50 RM. b. Ermäßigung bei gleichzeitiger Schulausbilöung von 2 und mehr Geſchwiſtern: bei 2 Geſchwiſtern auf f. 14.50 RlM. bei 3 Geſchwiſtern auf)e)h)hh. 11.50 KM. bei 4 Geſchwiſtern auf)̃enfnfnffe½... 9. KM. bei s Geſchwiſtern auf eſſſ.. 6.50 RM. bei 6 und mehr Geſchwiſtern 4. KM.

Die Jahlung des Schulgeldes hat bis zum Ende des jeweiligen Monats zu erfolgen.

Freiſtellen.

Freiſtellen werden beſtimmungsgemäß nur auf Nachſuchen und auf ein Jahr verliehen. Die Frei⸗ ſtellengeſuche ſind daher in jedem Jahre erneut vorzulegen. An neueintretende Schüler werden in der Regel keine Freiſtellen vergeben.

Sprechſtunde.

Der Direktor und die Lehrer ſind zur Rückſprache mit den Eltern jederzeit gerne bereit. Währends der Unterrichtsſtunden kann jedoch eine Beſprechung nicht ſtattfinden.

Der Direktor iſt am Montag und Donnerstag von 11-1 Uhr zu ſprechen. Die vorherige Anmel⸗ dung des Beſuches iſt anzuraten, wenn Auskunft über Betragen und Ueiſtungen eines Schülers in den verſchiedenen Füchern gewünſcht wird.

Kontrolle der Leiſtungen.

Wir bitten die Eltern, von Anfang des Schuljahres an die ULeiſtungen ihrer Kinder im Auge zu behalten und zu dieſem Zwecke auch von den ſchriſtlichen Arbeiten regelmäßig Kenntnis zu

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