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Annmeldungen neuer Schüler können jederzeit schriftlich oder mündlich bei dem Direktor erfolgen. Dabei sind Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen, Impfschein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.
Die in Sexta aufzunehmenden Schüler müssen spätestens am 30. September 1917 neun Jahre alt werden.
Von Ostern 1917 an werden begabte Schüler einer Volks- oder Mittelschule in die Sexta einer höheren Schule ohne Prüfung aufgenommen, wenn sie ein Zeugnis ihrer seither besuchten Schule vorlegen, das nicht nur, wie in kleineren Schulen üblich, die Leistungen im ganzen beurteilt, sondern für die einzelnen Unterrichtsfächer Noten aufweist, von denen die für Deutsch und Rechnen aber nicht geringer als„gut“ lauten dürfen. An Orten, wo Hauptlehrer tätig sind, soll dieses Zeugnis, wie seither schon üblich, ihre Unterschrift tragen. Außerdem muß eine Erkläaung des Unterrichtenden vorgelegt werden, durch die nachgewiesen wird, daß jene Schüler bemüht waren, die für den Eintritt in die Sexta einer höheren Lehranstalt vorgeschriebene Lehraufgabe die zum Teil die des dritten Volks-(Mittel-) Schuljahres überschreitet, sich durch Sonderunterricht anzu- eignen.
Bei dem Eintritt in die Sexta einer höheren Lehranstalt oder einer höheren Bürgerschule sind folgende Kenntnisse nachzuweisen: a) Fähigkeit, deutsche und— falls in Sexta eine Fremd- sprache beginnt— lateinische Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung geläufig zu lesen; b) ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des tüglichen Lebens vor- kommenden Wörter. Der Schüler muß fähig sein, ein kurzes und leichtes Diktat in deutscher und— in dem unter a angegebenen Falle— auch in lateinischer Schrift niederzuschreiben. c) In der Grammatik soll ein Schüler kennen: Satzgegenstand, Satzaussage;: Geschlechtswort, Ding- wort, Eigenschaftswort, Zahlwort, Zeitwort; Biegung der Ding- und Zeitwörter, letztere nur in den Hauptzeiten(Gegenwart, Mitvergangenheit und Zukunft) in der Wirklichkeitsform der tätigen Form. Die grammatischen Begriffe sollen nur in den deutschen Bezeichnungen gefordert werden. Die fremdsprachlichen Ausdrücke wird sich der befähigte Volksschüler in kurzer Zeit in der Sexta leicht aneignen. d) Im Rechnen ist nötig die Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen, im Zahlenkreis bis 1000, dabei auch die Division mit zweistelligem Divisor.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums Fridericianum. Henk.


