Jahrgang 
1915
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zweiten auf zwei Drittel, beim dritten und den folgenden auf die Hälfte. Diese Ermässigung gilt seit 1911 überall da, wo keine höheren Mädchenschulen vorhanden sind, auch für Schülerinnen der höheren Knabenschulen.

Für jeden Schüler, dessen Eltern nicht im Grossherzogtum Hessen wohnen, wird ein Zuschlag von jährlich 20 Mk. erhoben.

Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte des Februar, Mai, August und November zu entrichten.

Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum ersten Mai schriftlich bei der Direktion einzureichen. Die Verleihung einer Freistelle erfolgt immer nur auf ein Jahr und ist an den Nachweis der Bedürftigkeit sowie der guten Begabung, der Streb- samkeit und des guten Betragens geknüpft.

2. Die auswärtigen Schüler, die hier wohnen, haben vor der Wahl oder dem Wechsel einer Wohnung die Genehmigung des Direktors einzuholen.

Ihre Mittagsmahlzeit dürfen auswärtige Schüler nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des Direktors in einem Wirtshaus einnehmen.

3. Dauernde Befreiung von Pflichtstunden, z. B. vom Turnunterricht, kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses erfolgen. Die Befreiung muss in jedem Jahr erneut nach- gesucht werden.

Jede Versäumnis von Lehrstunden, Schulfeierlichkeiten und Schulausflügen ist ausser im Fall eines unvermeidlichen Hindernisses strafbar, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist. Bei Schulversäumnissen infolge von Krankheit ist spätestens am zweiten Tage eine schriftliche Entschuldigung einzuschicken.

Wir bitten die Eltern und Pflegeeltern unserer Schüler, bei der Ausstellung der Ent- schuldigungen wegen Schulversäumnis recht vorsichtig zu verfahren.

4. Wir empfehlen den Eltern, von Anfang des Schuljahres an die Schulleistungen ihrer Söhne im Auge zu behalten und zu diesem Zweck auch von den Klassenarbeiten regel- mässig Einsicht zu nehmen. Diese werden an bestimmten Wochentagen angefertigt und zurückgegeben, die zu Beginn jedes Halbjahres den Eltern mitgeteilt werden.

Zu unserm Bedauern haben wir die Wahrnehmung gemacht, dass viele unsrer Schüler zur Vorbereitung auf die fremdsprachliche Lektüre und mitunter selbst zur Anfertigung der Aufsätze gewohnheitsmässig fragwürdige und verwerfliche Hilfsmittel benutzen, ja dass solche sogar öfters im Unterricht zu groben Täuschungsversuchen verwendet werden. Wir bitten die Eltern und Pflegeeltern, uns in der Bekämpfung dieser Unsitte nachdrücklichst zu unterstützen und den Schülern begreiflich zu machen, dass die Gewöhnung an ein derartig unselbständiges Arbeiten sich früher oder später, spätestens aber in der Reifeprüfung rächen muss.

Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Auf- gaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen, und um sie recht- zeitig den Ubergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungs- gang und Beruf vollziehen zu lassen, hat Grossh. Ministerium durch Verfügung vom 24. April 1911 bestimmt, dass Schüler, die in derselben Klasse zum zweitenmal das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehr- anstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.

5. Die Eltern der Schüler der Oberklassen bitten wir, ihre Söhne, soweit es diesen ihre sonstigen Arbeiten erlauben, auch zur Teilnahme an dem fakultativen Unterricht im Englischen und im Zeichnen anzuhalten. Auch von der in unserm Handfertigkeitsunterricht gebotenen Gelegenheit zur Ausbildung der handlichen Geschicklichkeit sollten namentlich die Schüler der oberen Klassen mehr als bisher Gebrauch machen.

6. Ganz besonders empfehlen wir den Eltern und Pflegeeltern, auf die Beschäftigung der Schüler in ihrer freien Zeit, besonders auf ihre Lektüre ein wachsames Auge zu haben und die unheilvollen Einflüsse der Schund- und Schmutzliteratur von ihnen fernzuhalten. Unsere Schülerbibliotek enthält, in drei Abteilungen für die Unter-, Mittel- und Oberklassen eingeteilt, eine Fülle für die Jugend geeigneten Lesestoffes. Verzeichnisse empfehlenswerter Bücher stellen wir auf Wunsch gern zur Verfügung.