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zimmer täglich während der letzten Unterrichtsstunde, von ¼⁄ 12 bis ½ 1 Uhr, zu sprechen. Falls es sich um Auskunft über Leistungen oder Betragen eines Schülers handelt, ist es zweckmäßig, den Besuch mindestens einen Tag vorher anzumelden. Wenn indessen diese Aussprachen Nutzen bringen sollen, müssen sie möglichst frühzeitig im Laufe des Schuljahres, nicht aber erst zur Zeit der Versetzung erfolgen. Anfragen nach den Leistungen der Schüler in den letzten Wochen des Schuljahres sind völlig zwecklos.
Glauben die Eltern eine Überbürdung der Schüler oder andere Mißstände im Schulbetrieb wahrzunehmen, so bitten wir, uns vertrauensvoll Mitteilung zu machen.
8. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1914-15 ist folgende:
Pfingsten Schulschluß 30. Mai, Wiederbeginn 8. Juni. Sommer„ 15. Juli,„ 13. August. Herbst„ 30. September, 5 15. Oktober. Weihnachten„ 23. Dezember, 5 7. Januar. Ostern„ 27. März.
VII. Bekanntmachung.
Das Schuljahr 1914-15 beginnt Montag, den 20. April, vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahme- prüfung der neu angemeldeten Schüler, der Unterricht Dienstag, den 21. April, vormittags 8⁰5 Uhr. . Anunmeldungen neuer Schüler können schriftlich jederzeit, mündlich jeden Tag von ⁄¼112 bis ½ 1 Uhr, spätestens aber Samstag, den 18. April, vormittags von 10 bis 12 Uhr auf dem Amts- zimmer des Direktors erfolgen. Dabei sind Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen, Impf- schein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.
Die in Sexta aufzunehmenden Schüler müssen spätestens am 30. September 1914 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Recht- schreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen geübt sein.
Grossh. Direktion des Gymnasiums Fridericianum. Dr. Müller.


