Jahrgang 
1907
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VIII. Bekanntmachung.

Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Samstag, den 6. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr im Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Dabei sind vorzulegen:

1. Ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in welchem der Rufname unter- strichen sein muß.

2. Eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung.

3. Ein Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über Betragen und private Vorbildung.

Die Aufnahmeprüfung findet am 8. April vormittags 8 Uhr statt; der Unterricht beginnt am 9. April vormittags um 8 Uhr. Auf die Zugverbindungen von und nach Hungen und Mücke wird bei der endgültigen Festsetzung der Unterrichtszeit nach Bedürfnis und Möxglichkeit Rücksicht genommen.

Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen spätestens am 30. September 1907 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein.

Die Aufnahme in eine höhere Klasse ist durch die Kenntnis des Lehrstoffes der vorher- gehenden Klasse bedingt.

Die Eltern, besonders der neu eintretenden Schüler, machen wir auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:.

1. Absatz 1 und 2(Anfang) des§ 7 der Schulordnung bestimmen:

Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen.

Der Direktor hat das Recht und die Pflicht, gegen die Wahl oder die fernere Benutzung einer Wohnung Einspruch zu erheben, wenn zu befürchten ist, daß ein Pflege- oder Kosthaus auf den Schüler einen nachteiligen Einfluß übe....

2. Die Tage, an denen in jeder Woche die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftliechen Arbeiten sich in den Händen der Schüler befinden, werden zu Beginn jedes Halb- jahres den Schülern zum Zwecke der Mitteilung an die Eltern bekannt gegeben.

Es empfiehlt sich, wenn die Eltern unserer auswärtigen Schüler die Absicht einer Rück- sprache mit dem Direktor oder dem Klassenführer vorher mitteilen.

An die Eltern und Pflegeeltern unserer Schüler richten wir die Bitte, uns über Unzuträglich- keiten, die geeignet sind, die Handhabung der Schulzucht zu erschweren oder eine Ueberbürdung herbeizuführen, vertrauensvoll Mitteilung zu machen. Anonyme Zuschriften können nicht berück- sichtigt werden.

Die Pflegeeltern von Schülern, namentlich der oberen Klassen, bitten wir, bei der Ausstellung der Entschuldigungen wegen Schulversäumnis recht vorsichtig zu verfahren.

Die Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Großherzogtums Hessen sind in einer amtlichen Handausgabe(Darmstadt, Staatsverlag 1906. Preis 1 Mk. 20 Pf.) erschienen.

Grossherzogliche Direktion

des Gymnasiums Fridericianum.

Dr. Baur.