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Frau Gottfried Schwab(Darmstadt): Wolkenschatten und Höhenglanz, Gedichte von Gottfried Schwab(Verl. von Lampart u. Ko., Augsburg 1902), Deutsches Flottenlied(G. Schwab) von Arnold Mendelssohn.
Herr Apothekenbesitzer F. Zimmermann(St. Avold): Grenest, L'armée de la Loire.
Herr cand. rer. nat. NR. Gonder(Friedberg, Hessen): Eine Edelkoralle mit Polypen.
Der Gräfl. Wildmeister Herr Krauss(Laubach): Ein Eichhörnchen.
Karl Ludloff(IV): Einen weissen Maulwurf.
Ungenannt- einige Muscheln, Versteinerungen, sonstige Mineralien.
Ausserdem gingen uns zahlreiche Bücher von Verlagshandlungen zu.
Für die genannten Geschenke sprechen wir den Gebern auch an dieser Stelle unseren herz- lichen Dank aus.
VIII. Bekanntmachung.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Samstag den 29. April vormittags von 9 bis 12 Uhr im Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Dabei sind vorzulegen:
1. Ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in welchem der Rufname unter- strichen sein muss.
2. Eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung.
3. Ein Abgangszengnis der zuletzt besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über Betragen oder private Vorbildung.
Die Aufnahmeprüfung findet am 1. Mai vormittags 8 Uhr statt; der Unterricht beginnt am 2. Mai vormittags um 8 Uhr. Aus Rücksicht auf die auswärtigen Schüler wird der Unterricht im Sommerhalbjahr 1905(bis einschliesslich 30. September) erst um 8 Uhr beginnen.
Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen bis spätestens am 30. September 1905 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein.
Die Aufnahme in eine höhere Klasse ist durch die Kenntnis des Lehrstoffes der vorher- gehenden Klasse bedingt.
Die Eltern, besonders der neu eintretenden Schüler, machen wir auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:
1. Absatz 1 und 2(Anfang) des§ 7 der Schulordnung bestimmen:
„Die auswürtigen Schüler haben vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen.
„Der Direktor hat das Recht und die Pflicht, gegen die Wahl oder die ternere Benutzung einer Wohnung Einspruch zu erheben, wenn zu befürchten ist, dass ein Pflege- oder Kosthaus auf den Schüler einen nachteiligen Einfluss ü be.... I
2. Die Tage, an denen in jeder Woche die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten sich in den Händen der Schüler befinden, werden zu Beginn jedes Halb- jahres den Schülern zum Zwecke der Mitteilung an die Eltern bekannt gegeben.
Es empfiehlt sich, wenn die Eltern unserer auswärtigen Schüler die Absicht einer Rück- sprache mit dem Direktor oder dem Klassenführer vorher mitteilen.
An die Eltern und Pflegeeltern unserer Schüler richten wir die Bitte, uns über Unzuträglich- keiten, die geeignet sind, die Handhabung der Schulzucht zu erschweren oder eine UÜberbürdung herbeizuführen, vertrauensvoll Mitteilung zu machen.
Die Pflegeeltern von Schülern, namentlich der oberen Klassen, bitten wir bei der Ausstellung der Entschuldigungen wegen Schulversäumnis recht vorsichtig zu verfahren.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums Fridericianum. Dr. Balser.


