VIII. Bekanntmachung.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Samstag den 13. April, vormittags von 9— 12 Uhr im Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Dabei sind vorzulegen:
1. ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in welchem der Rufname unter- strichen sein muss.
2. eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung.
3. ein Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über Betragen oder private Vorbildung.
Die Aufnahmeprüfung findet am 15. April, vormittags 8 Uhr statt, der Unterricht beginnt am 16. April, vormittags um 7 Uhr; auf die Zugverbindung von und nach Hungen wird bei der endgültigen Festsetzung der Unterrichtszeit nach Bedürfnis Rücksicht genommen.
Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen bis spätestens am 30. September 1901 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein. Die Aufnahme in eine höhere Klasse ist durch die Kenntnis des Pensums der vorhergehenden Klasse bedingt.
Auswärtige Schüler bedürfen zur Wahl der Wohnung der Genehmigung des Direktors; dieser ist nach§ 7 der Schulordnung befugt anzuordnen, dass Pensionen oder Wohnungen, in welchen Zuwiderhandlungen gegen die Schulordnung geduldet werden, von den betreffenden Schülern innerhalb einer bestimmten Frist verlassen werden.
An die Eltern und Pflegeeltern unsrer Schüler richten wir die Bitte, uns über Unzuträglich- keiten, die die Handhabung der Schulzucht erschweren oder eine Ueberbürdung herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen; die Pflegeeltern von Schülern, namentlich der oberen
Klassen, bitten wir bei der Ausstellung der Entschuldigungen wegen Schulversäumnis recht vor- sichtig zu verfahren.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums Fridericianum.
Balser.


