VIII. Bekanntmachung.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Samstag den 21. April, vormittags von 9— 12 Uhr im Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Dabei sind vorzulegen:
1. ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in welchem der Rufname unter- strichen sein muss.
2. eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung.
3. ein Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über Betragen oder private Vorbildung.
Die Aufnahmeprüfung findet am 23. April, vormittags 8 Uhr statt, der Unterricht beginnt am 24. April, vormittags um 7 Uhr.
Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen bis spätestens am 30. September 1900 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein. Die Aufnahme in eine höhere Klasse ist durch die Kenntnis des Pensums der vorhergehenden Klasse bedingt.
An die Eltern, welche beabsichtigen, ihre Söhne unsrer Anstalt anzuvertrauen, richten wir die ergebene Bitte, in ihrem eigenen Interesse dies möglichst frühzeitig zu thun. Bei der Einheitlichkeit- des Lehrgangs der Gymnasien führt ein verspäteter Eintritt leicht Zeitverlust herbei, die Schüler werden unverhältnismässig alt, bis sie das Ziel erreichen. Und wenn auch eine solche Verzögerung vermieden wird, so bleibt doch leicht Unsicherheit in den Grundlagen und verhindert oder erschwert eine vollständige Aneignung der dargebotenen Bildungsstoffe.
Nach den bestimmten Weisungen der vorgesetzten Behörde dürfen nichthessische Schüler, deren Eltern nicht etwa in Hessen wohnen, in die oberen Klassen überhaupt nicht aufgenommen werden.
Auswärtige Schüler bedürfen zur Wahl der Wohnung der Genehmigung des Direktors.
An die Eltern und Pflegeeltern unsrer Schüler richten wir die Bitte, uns über Unzuträglich- keiten, die die Handhabung der Schulzucht erschweren oder eine Ueberbürdung herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen; die Pflegeeltern von Schülern, namentlich der oberen Klassen, bitten wir bei der Ausstellung der Entschuldigungen wegen Schulversäumnis recht vorsichtig zu verfahren.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums Fridericianum.
Balser.


