Jahrgang 
1893
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Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anstalt.

Die Anmeldung neu eintretender Schüler findet Samstag den 8. April von Morgens 8 Uhr an im Konferenzzimmer statt.

Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen im allgemeinen das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit bezitzen und im Rechnen in den vier Grundrechnungsarten eingeübt sein. Die Aufnahme in eine der nächstfolgenden höheren Klassen ist bedingt durch die Kenntnis des in den vorhergehenden Klassen durchgegangenen Klassenpensums, worüber eine Prüfung entscheidet.

Ausser dem Geburtsschein und Impfschein ist ein Zeugnis beizubringen, woraus ersehen werden kann, in welchen Unterrichtsgegenständen der Schüler bisher unterrichtet wurde, eventuell welche Klasse oder Abteilung einer Schule er zuletzt besucht hat.

Auswärtige Schüler sind verpflichtet, vor der Wahl einer Wohnung die Genehmigung der Direktion einzuholen.

Die Aufnahmeprüfung erfolgt Montag den 10. April von 8 Uhr ab.

Der Unterricht nimmt Dienstag den 11. April von 7 Uhr ab seinen Anufang.

Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums.

Dr. Ritsert.

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