Jahrgang 
1889
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Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Austalt.

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Die Schule beginnt Dienstag den 30. April, vormittags 8 Uhr. An diesem Tage findet auch die Prüfung der neu eintretenden Schüler statt. Anmeldungen derselben nimmt der Unter- zeichnete persönlich am 27. und 29. April entgegen.

Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen im allgemeinen das neunte Lebensjahr zurickgelegt haben, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Orthographie einige Sicherheit besitzen und im Rechnen in den vier Grundrechnungsarten eingeübt sein. Die Aufnahme in eine der nächstfolgenden höheren Klassen ist bedingt durch die Kenntnis des in den vorhergehenden Klassen durchgegangenen Klassenpensums, worüber eine Prüfung entscheidet.

Ausser dem Geburtsschein und Impfschein ist ein Zeugnis beizubringen, Woraus ersehen werden kann, in welchen Unterrichtsgegenständen der Schüler bisher unterrichtet wurde, eventuell welche Klasse oder Abteilung ciner Schule er zuletzt besucht hat.

Auswärtige Schüler sind verpflichtet, vor der Wahl einer Wohnung die Genehmigung der Direktion einzuholen.

Die Direktion des Gymnasiums.

Dr. Ritsert.