Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anstalt.
Die Schule beginnt Dienstag den 4. Mai, vormittags 8 Uhr. An diesem Tage findet auch die Prüfung der neu eintretenden Schüler statt. Ammeldungen derselben nimmt der Unterzeichnete persönlich am 1. und 3. Mai entgegen.
Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen im allgemeinen das neunte Lebens- jahr zurückgelegt haben, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Orthographie einige Sicherheit besitzen und im Rechnen in den vier Grundrechnungsarten eingeübt sein. Die Aufnahme in eine der nächstfolgenden höheren Klassen ist bedingt durch die Kenntnis des in den vorhergehenden Klassen durchgegangenen Klassenpensums, worüber eine Prüfung entscheidet.
Außer dem Geburtsschein und Impfschein ist ein Zeugnis beizubringen, woraus ersehen werden kann, in welchen Unterrichtsgegenständen der Schüler bisher unterrichtet wurde, eventuell welche Klasse oder Abteilung einer Schule er zuletzt besucht hat.
Auswärtige Schüler sind verpflichtet, vor der Wahl einer Wohnung die Genehmigung der Direktion einzuholen.
Die Direktion des Gymnasiums.
Dr. Ritsert.
—.——


