Jahrgang 
1880
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lI. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.

Die Schule beginnt Mittwoch, den 14. April, Vormittags 8 Uhr. An dieſem Tage findet auch die Prüfung der neu eintretenden Schüler ſtatt. Anmeldungen derſelben nimmt der Unterzeichnete am 12. und 13. April entgegen.

Die in die unterſten Klaſſen aufzunehmenden Schüler müſſen im Allgemeinen das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Orthographie einige Sicherheit beſitzen und im Rechnen und in den vier Grundrechnungsarten geübt ſein. Die Aufnahme in eine der nüächſtfolgenden höheren Klaſſen iſt bedingt durch die Kenntniß des in den vorhergehenden Klaſſen durchgegangenen Klaſſenpenſums, worüber eine Prüfung entſcheidet.

Außer dem Geburtsſchein und Impfſchein iſt ein Zeugniß beizubringen, woraus erſehen werden kann, in welchen Unterrichtsgegenſtänden der Schüler bisher unterrichtet wurde, eventuell welche Klaſſe oder Abtheilung einer Schule er zuletzt beſucht hat.

Auswärtige Schüler ſind verpflichtet vor der Wahl einer Wohnung die Genehmigung der Direktion einzuholen.

Die Direktion des Gymnaſiums: Dr. Ritſert.