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11. Mitteilungen an die Eltern.
1. Sprechsiunden: Der Direktor hält wochen- tags von 41— 12 Uhr in seinem Amtfszimmer, jeder Lehrer wõchentlich eine Stunde ab; die Zeit und das Zimmer sind aus einer im unteren Flur der Schule hängenden Tabelle zu ersehen. Es wird debeten, von dieser Einrichtung frühzeitig, ni chi erst nach Weihnachten, Cebrauch zu machen. Soll über den Stand der Leistunden Auskunft gegeben werden, so ist vorherige An- meldung erwünscht. In den letzten vier Schul- wochen ist eine Anfrage über Verseßungsaus-
sichten zwecklos.
2. Bei Versäumnissen wegen Krankheit ist eine schriftliche oder mündliche(aber keinesfalls fe- lephonische) Mitteilung an den Klassenleiter spä- jesiens am zweiten Tage(mit Angabe der Art der Erkrankung) zu machen.
3. Urlaubsgesuche müssen rechtzeitig vorher eingereicht werden, für einen Tag beim Klas- senleiter, sonst beim Direktor durch den Klassen- leiter. Urlaub dicht vor oder nach den Ferien kann in der Regel nur auf Grund eines ärzflichen Gutfachtens erteilt werden.
Kassel, im Mai 1930.
4. Befreiung vom Turnunierricht ist nur auf Grund eines ärztlichen, völlige nur auf Grund eines amtsärzllichen Zeugnisses möglich; sie gilt höchstens für ein halbes Jahr. Fahrschüler kön⸗- nen vom Spielturnen nur auf Antrag befreit wer-
den. Beim Hallenturnen muß jeder Schüler
Turnschuhe tragen. Im übrigen wird möglichst
leichte Turnkleidung empfohlen.
5. Die Teilnahme an dem Unterricht im Eng- lischen(Gymnasialabteilung der Oberstufe), He- bräischen und im Kurzschrift-Unterricht ist wahl- frei. Ein Schüler kann nur am Ende eines Halb- jahres aus dem wahlfreien Unterricht ausschei-
den.
6. Kölnische Straße 533,1 ist ein Tagesheim für Fahrschüler eröffnet worden. Das Feim ist für Schüler aller Konfessionen bestimmt und wird den Fahrschülern gegen ein geringes Entgelf zur Verfügung gestellt, um ihnen für die Zeit vor und
nach der Schule einen ruhigen Aufenthaltsraum
zu ermöglichen.
Paechelmann, OberstudiendireRior.


