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VIII. Mitteilungen an die Eltern.
1. Sprechstunden: Der Direktor hält wochen- tags von 11— 12 Uhr in seinem Amtszimmer, jeder Lehrer wöchentlich eine Stunde ab; die Zeit und das Zimmer sind aus einer im unteren Flur der Schule hängenden Tabelle zu ersehen. Es wird ge- beten, von dieser Einrichtung frühzeitig, nicht erst nach Weihnachten, Gebrauch zu machen. Soll über den Stand der Leistungen Auskunft gegeben werden, so ist vorherige Anmeldung erwünscht. In den letzten vier Schulwochen ist eine Anfrage über Versetzungsaussichten zwecklos.
2. Bei Versäumnissen wegen Krankheit ist eine schriftliche oder mündliche(aber keinesfalls telephonische) Mitteilung an den klassenleiter spätestens am zweiten Tage(mit Angabe der Art der Erkrankung) zu machen.
3. Urlaubsgesuche müssen rechtzeitig vorher eingereicht werden, für einen Tag beim Klassen-
Kassel, Mai 1928.
leiter, sonst beim Direktor durch den Klassenleiter. Urlaub dicht vor oder nach den Ferien kann in der Regel nur auf Grund eines ärztlichen Gutachtens erteilt werden.
4. Befreiung vom Turnunterricht ist nur auf Grund eines ärztlichen, völlige nur auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses möglich; sie gilt höchstens für ein halbes Jahr. Fahrschüler können vom Spiel- turnen nur auf Antrag befreit werden.— Beim Hallenturnen muß jeder Schüler Turnschuhe tragen.
Im übrigen wird möglichst leichte Turnkleidung empfohlen.
5. Zum Schluß danke ich den Eltern, die uns durch reichliche Spenden die Umgestaltung der Schülerbücherei ermöglichen, im Namen des Lehrer- kollegiums recht herzlich.
Dr. Süßmann, Oberstudienrat.
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