Jahrgang 
1905
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3. Um das Zusammenwirken zwischen Elternhaus und Schule möglichst zu erleichtern, sind seitens der Schule folgende Einrichtungen getroffen:

a) Der Direktor und die sämtlichen Lehrer haben wöchentlich ihre feste Sprech- stunde, in der sie bereit sind, die Eltern zu empfangen.

b) Im unteren Korridor des Gymnasiums ist ein Verzeichnis der sämtlichen Lehrer aufgehängt, das Wochentag, Stunde und Ort der Sprechstunde jedes Lehrers angibt.

c) In jedem Klassenzimmer hängt ein Verzeichnis der Lehrer der Klasse, welches dieselben Angaben enthält, so daß jeder Schüler ohne weiteres Auskunft über die Sprechstunde der Lehrer seiner Klasse erhält.

d) Diese Erleichterung der mündlichen Aussprache zwischen Eltern und Lehrern wird die Zahl der schriftlichen Mitteilungen der Schule an die Eltern möglichst beschränken. Solche werden nur noch in erheblichen Fällen durch Briefe vom Direktor oder dem Ordinarius geschehen; diese Briefe werden den Eltern durch den Schuldiener oder durch die Post frei zugestellt werden mit der Bitte, sie nach Kenntnisnahme an den Direktor durch die Post zurückzusenden oder ihm eine Empfangsbescheinigung zukommen zu lassen. Der Satz 2 des§ 10 unserer Schulordnung wird gestrichen.

4. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium für Hessen-Nassau hat unterm 21. November 1898 S. Nr. 7311 verfügt, daß künftig die Abmeldungen von Schülern spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche eines Unterrichts-Vierteljahres zu erfolgen haben. Doch soll bei dem Abmeldungstermin zu Weihnachten oder Ostern die Frist erst am 2. Januar und am 1. April ablaufen. Diesmal ist also der 22. April der letzte Tag, an welchem Schüler noch abgemeldet werden können. Ist eine Abmeldung in der eingeräumten Frist nicht erfolgt, so tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein.

5. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium für Hessen-Nassau hat sich unter dem 6. Februar 1899 J.-Nr. 260 damit einverstanden erklärt, daß am Wilhelms-Gymnasium Versetzungen aus einer Osterklasse in eine Michaelisklasse oder um- gekehrt nicht mehr stattfinden. Hinfort bleibt also ein jeder Schüler, der nicht versetzt wird, ein ganzes Jahr in seiner Klasse zurück.

6. Eine Aufnahme nach Sexta findet in diesem Jahre und weiterhin im Herbste nicht mebr statt; es werden also von jetzt an nur noch zu Ostern Sextaner aufgenommen.

7. Das neue Schuljahr wird Dienstag, den 2. Mai, mit einer gemeinschaftlichen Andacht eröffnet werden. Montag, den I. Mai, von 8 Uhr an findet die Prüfung der neu angemeldeten Schüler statt.

Cassel, den 15. April 1905.

Der Königliche Gymnasial-Direktor. Professor Dr. Vogt.