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oder Ostern die Frist erst am 2. Januar und am 1. April ablaufen. Diesmal ist also der 14. April der letzte Tag, an welchem Schüler noch abgemeldet werden können. Ist eine Abmeldung in der eingeräumten Frist nicht erfolgt, so tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein.
2. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium für Hessen-Nassau hat sich unter dem 6. Februar 1899 J.-Nr. 260 damit einverstanden erklärt, dals am Wilhelms-Gymnasium zwar die bestehende Einrichtung von Oster- und Michaelisklassen beibehalten bleibe, aber Versetzungen aus einer Osterklasse in eine Michaelisklasse oder um- gekehrt nicht mehr stattfinden. Hinfort bleibt also ein jeder Schüler, der nicht versetzt wird, ein ganzes Jahr in seiner Klasse zurück. Die halbjährigen Versetzungen, wie sie bis jetzt üblich waren, haben sich nicht bewährt und sind daher nunmehr im Interesse der einzelnen Schüler und der ganzen Schule aufgehoben worden.
3. Das neue Schuljahr wird Dienstag, den 24. April, mit einer gemeinschaftlichen Andacht eröffnet werden. Montag, den 23. April, von 8 Uhr an findet die Prüfung der neu angemeldeten Schüler statt.
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Cassel, den 7. April 1900.
Der Königliche Gymnasial-Direktor. Professor Dr. Vogt.


