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2. Die Aufnahmeprüfung für die Klassen Prima bis Quinta findet Donnerstag, den 15. April, vormittags 8 Uhr statt.
Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, ein Geburts- oder Taufschein und ein Impfschein oder nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wieder- impfschein vorzulegen. Schüler, die bereits eine höhere Schule besucht haben, müssen ein vorschriftsmäßiges Abgangszeugnis dieser Schule beibringen.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der vorherigen Genehmigung des Direktors, auch darf später ohne seine vorherige Zustimmung die Wohnung nicht ge- wechselt werden.
Das Schulgeld beträgt jährlich 150 Mark für Einheimische und 230 Mark für Auswärtige, Das Eintrittsgeld beträgt 3 Mark. 7
Die Abmeldung eines Schülers kann nur von dem gesetzlichen Vertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor bewirkt werden. Erfolgt sie nicht spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche, so hat der Abmeldende das Schulgeld für ein weiteres Vierteljahr zu zahlen.
Ferien-Ordnung. Das Schuljahr 1915 beginnt Donnerstag, den 15. April 1915, vormittags 8 Uhr, Pfingsten: Freitag, den 21. Mai bis Freitag, den 28. Mai. Sommer: Freitag, den 2. Juli bis Dienstag, den 3. August. Michaelis: Dienstag, den 28. September bis Donnerstag, den 14. Oktober. Weihnachten: Dienstag, den 21. Dezember bis Mittwoch, den 5. Januar 1916. Schulschluß: Freitag, den 14. April 1916.
Cassel, im März 1915.
Der stellvertretende Direktor:
Prof. Dr. Schläger.


