Jahrgang 
1914
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Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, ein Geburts- oder Taufschein und ein Impfschein, bezw. nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wieder- impfschein vorzulegen. Schüler, welche bereits eine höhere Schule besucht haben, müssen ein vorschriftsmäßiges Abgangszeugnis dieser Schule beibringen.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der vorherigen Genehmigung des Unterzeichneten, auch darf später ohne seine vorherige Zustimmung die Wohnung nicht gewechselt werden.

Das Schulgeld beträgt Fiirlich 150 Mark für Einheimische und 230 Mark für Auswärtige. Das Eintrittsgeld beträgt 3 Mark.

Die Abmeldung eines Schülers kann nur von dem gesetzlichen Vertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor bewirkt werden. Erfolgt dieselbe nicht spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche, so hat der Abmeldende das Schulgeld für ein weiteres Vierteljahr zu zahlen.

6. Ferien-Ordnung. Das Schuljahr 1914 beginnt Dienstag, den 21. April 1914, vormittags 8 Uhr. Pſingsten: Freitag, den 29. Mai bis Freitag, den 5. Juni. Sommer: Freitag, den 3. Juli bis Dienstag, den 4. August. Michaelis: Dienstag, den 29. September bis Donnerstag, den 15. Oktober. Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember 1914 bis Dienstag, den 5. Januar 1915. Schulschluß Mittwoch, den 31. März 1915.

Cassel, im März 1914. Der Direktor:

v. Hanxleden.