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VII. mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Es muß erneut auf die Gefahren hingewieſen werden, die durch leichtſinniges Umgehen mit Schußwaffen entſtehen. Die Schule iſt durch geſetzliche Beſtimmungen genötigt, unnachſichtlich ein⸗ zuſchreiten, falls Schüler Schußwaffen in die Schule mitbringen oder an Orte, wo die Schule die Aufſicht ausübt. Über ſolche Schüler iſt mindeſtens die Androhung der Verweiſung zu verhängen. Die Eltern werden daher in ihrem eigenen Intereſſe gebeten, ihre Söhne nach dieſer Richtung hin ſorgfältig zu beaufſichtigen.
2. Das Fußballſpielen iſt in den Straßen und auf den Plätzen in der Stadt polizeilich verboten. Die Übertretung dieſes Verbotes kann polizeiliche und gerichtliche Beſtrafungen zur Folge haben; auch können die Eltern der zuwiderhandelnden Schüler für etwa entſtehende Schäden haftbar gemacht werden. Ernſtlich zu warnen iſt auch vor unvorſichtigem Verhalten bei der Annäherung von Automobilen und vor Kahnfahrten auf der Fulda in der Nähe des neuen Wehres, da große Gefahr beſteht, daß das Boot über das Wehr ſtürzt.
3. Es empfiehlt ſich, die Schüler während ihrer Zugehörigkeit zu den Klaſſen Unter⸗ und Obertertia konfirmieren zu laſſen.
4. Urlaub vor den Sommerferien kann nur auf Grund einer ärztlichen Beſcheinigung gewährt werden, in der der Urlaub als unbedingt notwendig bezeichnet iſt.
Die Schlußfeier, zu der die Eltern hierdurch freundlichſt eingeladen werden, wird Mittwoch, den 31. März, vormittags 9 Uhr in der Aula ſtattfinden.
Die Aufnahmeprüfung der für Sexta angemeldeten Schüler beginnt Montag, den 29. März, nachmittags 3 ½ Uhr.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 15. April mit der Aufnahmeprüfung der übrigen angemeldeten Schüler um 8 Uhr morgens. Die Eröffnungsandacht für das neue Schuljahr, an die ſich der Unterricht unmittelbar anſchließt, findet am Freitag, den 16. April, morgens 8 UÜhr, ſtatt.
Der Direktor des Realgumnaſiums i. V. Profeſſor Dr. Schantz.


