3. UÜbersicht über die während des abgelaufenen Schuljahres durchgenommenen Lehraufgaben.
A. Allgemeine Bemerkungen.
Grundlegend für den Unterricht sind die amt- lichen„Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preussen“ vom jahre 1901, die im Ver- lag der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle erschienen sind und durch jede Buchhandlung zum Preise von 75 Pf. bezogen werden können. Sie ent- halten die allgemeinen und besonderen Lehrpläne für Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen und Realschulen.
Das Realgymnasium zu Cassel ist nun in der Um- wandlung zu einem Reformrealgymnasium begriffen, die sich im ablaufenden Schuljahr auf die Klassen VI bis UIIl einschliesslich ausgedehnt hat. Die Klassen OI bis OIII, sowie die UIIIc, in der die vergangene Ostern sitzengebliebenen Untertertianer Aufnahme ge- funden hatten, wurden daher nach den amtlichen Lehrplänen für die Realgymnasien unterrichtet. Für die Klassen VI bis IV hingegen, in denen als Fremdsprache nur Französisch getrieben wird, war im wesentlichen der Lehrplan der Oberreal- schulen und Realschulen massgebend. Nur um- fasste der geometrische Unterricht der IV noch die Gesetze über die Flächengleichheit der Figuren und ein- fachere Berechnungen geradliniger Figuren, während die Anfangsgründe der Buchstabenrechnung der UIII zugewiesen waren.
Die beiden Untertertien des Reformreal- gymnasiums, in denen der lateinische Unterricht beginnt, wurden in Deutsch, Geschichte, Erdkunde und Zeichnen nach dem Lehrplan der Realgymnasien unterrichtet. lm Lateinischen wurden aus dem latei- nischen Übungsbuch für Reformschulen von Oster- mann-Müller-Michaelis(Ausgabe B) die Stücke 1— 91 erledigt. Im Französischen wurden die Kapitel 23— 45 aus dem UÜbungsbuch von Ploetz-Kares, gekürzte Ausgabe C, durchgenommen(in VI Elementarbuch O, Kapitel 1— 29, in V Kapitel 30— 59, in IV Kapitel 60— 72 und aus dem UÜbungsbuch Kapitel 1— 22). In der Geometrie wurde durchgenommen: Kreislehre, regelmässige Vielecke, Konstruktionsaufgaben, Aus- messung geradliniger Figuren, Proportionen an Strahlenbüscheln; in der Arithmetik: die vier Grund-
rechnungsarten, Proportionen, Gleichungen ersten Grades mit einer Unbekannten, insbesondere mit Anwendung auf Aufgaben aus dem bürgerlichen Rechnen.— In der Zoologie wurden ausser den Gliedertieren noch die Weichtiere erledigt.
B. Religionsunterricht.
Im evangelischen Religionsunterricht der Klassen IV— UIl wurde in den letzten 3 Jahren mit ministe- rieller Genehmigung ein neuer Lehrplan erprobt, der den Katechismusunterricht ungeändert lässt, im übri- gen aber die Lehraufgaben folgendermassen begrenzt: IV ein Evangelium und die Apostelgeschichte mit Auswahl. Einteilung des neuen Testaments. U III Geschichte lsraels. Leichtere Psalmen. Einteilung des alten Testaments. Kirchengeschichte bis zur Reformation(ausschliesslich). OIII das Leben Jesu nach den Synoptikern. Kirchengeschichte bis 1648, einschliesslich Kirchenjahr und Gottesdienstordnung. UIl Reich Gottes. Bergpredigt. Gleichnisreden Jesu. Kirchengeschichte neuerer Zeit, einschliesslich Kirchenlied.
Katholische Religion.
Die katholischen Schüler der Anstalt erhielten den Religionsunterricht gemeinsam mit den Schülern der Oberrealschule l und der Oberrealschule II in den Räumen des Realgymnasiums. Sämtliche Schüler waren in 5 Abteilungen geteilt, deren erste die katholischen Schüler aus OI, UI und Oll des Realgymnasiums und der beiden Oberrealschulen, deren zweite die aus der UIl dieser drei Anstalten
deren dritte die aus OIIl und UIIl, deren vierte die
aus IV und V und deren fünfte die aus VI der drei genannten Anstalten umfasste.
Den Unterricht in Abteilung I-III erteilte Kaplan Hünseler, in Abteilung IV- VLehrer an der Bürger- schule 9 Schwab.
I. Abteilung. 2 Std. a) Die Glaubenslehre nach Drehers Lehrbuch; b) Kirchengeschichte: Das Alter- tum nach Drehers Lehrbuch.— II. Abteilung. 2 Std. Die Apologetik der christlichen Lehre nach dem


