VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Rangordnung der Schüler und Zeugnishefte.
Mit einer Rangordnung der Schüler sind erfahrungsgemdäss manche Unzuträglichkeiten verbunden, die teils in dem mehr oder weniger mechanischen Verfahren der Aneinanderreihung teils darin ihren Grund haben, dass es kaum möxlich ist die ethischen Faktoren, wie sie sich in den Prädikaten für Betragen, Fleiss und Aufmerksamkeit darstellen, zu ihrem Recht kommen zu lassen. Von solchen Erwägungen geleitet hat das Lehrerkollegium beschlossen, von einer Rang- ordnung künftig Abstand zu nehmen und den Schülern die Plätze in den Klassenzimmern in erster Linie nach gesundheitlichen, in zweiter nach erzieherischen Gesichtspunkten anzuweisen.
Da hierdurch die Eltern bei der Durchsicht der Zeugnisse einen Anhaltspunkt für die Beurteilung ihrer Söhne verlieren, so müssen wir sie um so mehr bitten, auf die einzelnen Prädikate ihr sorgfältiges Augenmerk zu richten und insbesondere in den Fächern, in denen die Leistungen noch nicht genügen, die Fortschritte genau zu verfolgen, damit vorhandene Lücken zeitig ausgefüllt werden können. Um den Eltern jederzeit zu ermöglichen, von dem letzten Stande der Leistungen ihrer Söhne Kenntnis zu nehmen, werden wir von nun an die Zeugnishefte, sobald die Unterschrift geprüft worden ist, den Schülern wieder mit nach Hause geben. Wir setzen dabei voraus, dass die Hefte sorgfältig aufbewahrt werden, sodass sie gegen Ende des Vierteljahres zur Eintragung der neuen Prädikate wieder eingeliefert werden können. Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Hefte ist natürlich Ersatz zu leisten.
2. Sprechstunden der Lehrer und Schreiben der Schule an die Eltern oder Pfleger.
Im Interesse der Förderung des für das Wohl der Schüler in erziehlicher wie in unter- richtlicher Hinsicht wichtigen Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern ist die Einrichtung getroffen worden, dass, abgesehen von den Sprechstunden des Direktors, auch für jeden Lehrer Sprechstunden festgesetzt sind. Während der Direktor an jedem Schultage, in der Regel von 11— 12 Uhr, in seinem Amtszimmer aufgesucht werden kann, ist für jeden Lehrer Ort, Tag und Stunde angegeben, an denen er wöchentlich für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler zu sprechen ist. Im Flur des Schulgebäudes ist eine tabel- larische Ubersicht aufgehängt, welche hierüber Auskunft gibt. Ausserdem ist, unter Be- schränkung auf die Lehrer der betreffenden Klasse, ein entsprechender Anschlag in jeder Klasse angebracht, damit die Schüler stets imstande sind, ihren Eltern auf Wunsch Auskunft zu erteilen. Erscheint einem Lehrer Rücksprache wünschenswert, so gibt er dies durch Zu- sendung einer Briefkarte kund, um deren Rückgabe mit Unterschrift gebeten wird.
Besuche in den letzten Schulwochen, unmittelbar vor den Versetzungsberatungen, unter- bleiben am besten.


