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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. 1. Wahlfreier Unterricht im Linearzeichnen.
Durch die neuen Lehrpläne ist der Unterricht im Linearzeichnen von dem im Freihand- zeichnen getrennt und wahlfrei gemacht worden; aber die Schulverwaltung, vom Ministerium bis zu den einzelnen Schulen, legt grossen Wert darauf, dass möglichst wenige Schüler von diesem wichtigen Unterrichtszweige sich ausschliessen, der für keinerlei Lebensstellung als über- flüssig angesehen werden darf. Es wird daher den Eltern ans Herz gelegt, nur bei besonders schwerwiegenden Gründen ihre Söhne an diesem Unterricht nicht teilnehmen zu lassen. Nur bei mündlich oder schriftlich ausgesprochener Erklärung der Eltern, dass der Sohn am Linearzeichnen nicht teilnehmen soll, sieht die Schule einen Schüler als Nichtteilnehmer an. Abmeldungen können im Verlaufe eines Schulhalbjahres nicht stattfinden.
2. Sprechstunden der Lehrer und Schreiben der Schule an die Eltern oder Pfleger.
Im Interesse der Förderung des für das Wohl der Schüler in erziehlicher wie in unter— richtlicher Hinsicht wichtigen Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern ist die Einrichtung getroffen worden, dass, abgesehen von den Sprechstunden des Direktors, auch für jeden Lehrer Sprechstunden festgesetzt sind. Während der Direktor täglich, in der Regel von 12—1 Uhr, in seinem Amitszimmer aufgesucht werden kann, ist für jeden Lehrer Ort, Tag und Stunde angegeben, an denen er wöchentlich für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler zu sprechen ist. Im Flur des Schulgebäudes ist eine tabellarische UÜbersicht aufgehängt, welche hierüber Auskunft gibt. Ausserdem ist, unter Beschränkung auf die Lehrer der betreffenden Klasse, ein entsprechender Anschlag in jeder Klasse angebracht, damit die Schüler stets imstande sind, ihren Eltern auf Wunsch Auskunft zu erteilen. Erscheint einem Lehrer Rücksprache wünschenswert, so gibt er dies durch Postkarte kund, um deren Rückgabe mit Unterschrift gebeten wird.
Besuche in den letzten Schulwochen, unmittelbar vor den Versetzungsberatungen, unter- bleiben am besten.
Besondere schriftliche Mitteilungen an die Eltern, die sich auf erhebliche An- lässe beschränken, ergehen in der Regel nur von dem Direktor oder dem Klassenlehrer, entweder durch den Schuldiener oder durch Postbestellung, und zwar frankiert, an den Vater oder Pfleger des Schülers. In diesem Falle wird der Empfänger ersucht, tunlichst umgehend entweder das Schreiben selbst, nach Hinzufügung seiner Unterschrift, an den Direktor der Anstalt zurückzusenden oder letzterem eine besondere Empfangs- bescheinigung zugehen zu lassen.
3. Wirtschaftsbesuch der Schüler.
Den Primanern war im abgelaufenen Schuljahr wieder gestattet, ohne Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter eine Wirtschaft zu besuchen, und zwar am Sonnabend, abends


