8.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
— 23—
1) das Zeugnis der Reife von einem deutschen Gymnasium, einem deutschen Real- gymnasium, einer preussischen oder einer dieser gleichstehenden ausser- preussischen deutschen Oberrealschule erlangt und in diesem Zeugnisse ein unbedingt genügendes Urteil in der Mathematik erhalten, 2) das 22. Lebensjahr noch nicht überschritten hat; 16. 5. 03.
Dass. übersendet 2 Stück der kleinen Ausgabe der„Urkunde über die Einweihung der
evangelischen Erlöserkirche in Jerusalem und Ansprache Seiner Majestät des Kaisers und Königs“ zur Verteilung an würdige evangelische Schüler der oberen Klassen;
2. 7. 03.
Dass. übersendet das Patent über die Verleihung des Charakters als Professor an Herrn Oberlehrer Ernst Siebert; 22. 7. 03.
Dass. überweist den Kandidaten des höheren Schulamts Herrn Dr. Ewald Stange dem Realgymnasium zur Ableistung des Probejahrs; 7. 10. 03.
. Dass. erklärt, dass es gegen den Eintritt des Direktors in die nach§ 64 der Städte-
ordnung für die Provinz Hessen-Nassau hinsichtlich der Angelegenheiten des Realgymnasiums gebildete Verwaltungskommission nichts einzuwenden hat; 13. 10. 03.
Dass. teilt einen Ministerialerlass mit, wonach ein Schüler, der am Schlusse des Lehr— gangs der Obersekunda die Schule verlässt, ohne in die Unterprima versetzt zu sein, zur Prüfung behufs Nachweises der Primareife als sogenannter Extraneer frühestens gegen den Schluss des auf den Abgang von der Schule folgenden Halbjahres zugelassen werden kann; 20. 11. 03.
Dass. spricht sich über den Wert der Sedanfeier aus, dis zu seiner Freude an den meisten Anstalten der Provinz stattgefunden habe. Es hält es für besonders an ge- messen, dass die Anstalten zu gemeinsamer Festfeier Ausflüge in die nähere oder fernere Umgebung des Schulortes unternehmen. Es erkläârt, es sei grundsâätzlich daran festzuhalten, dass am 2. September der gesamte Unterricht ausfalle und die Schüler durch eine Festfeier irgend welcher Art auf die Bedeutung des Tages hingewiesen werden; 29. 11. 03.
Dass. teilt mit, dass Seine Majestät der Kaiser und König dem Herrn Professor Ernst Siebert den Rang der Räte vierter Klasse zu verleihen geruht habe; 8. 12. 03.
Dass. übersendet ein Stück des Wislicenusschen Werkes„Deutschlands See- macht“, das nach Bestimmung Seiner Majestät des Kaisers und Königs bei der bevorstehenden Feier des Allerhöchsten Geburtstages einem besonders guten Schüler der oberen Klassen verliehen werden soll; 6. 1. 04.
Dass. teilt einen Ministerialerlass mit, durch den auf die Ausführungsbestimmungen betreffend die Ersetzung der Vorprütfung und der ersten Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufach durch die Diplom-Prüfung an den Technischen Hochschulen hingewiesen wird; 7. 1. 04.
Dass. genehmigt nachträglich, dass Herr Dr. Stange vom 7. Januar 1904 ab das Probe- jahr an der hiesigen Realschule fortsetzt und zugleich als besoldeter wissenschaft-
licher Hilfslehrer beschäftigt wird; 19. 1. 04.


