Jahrgang 
1900
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

. Das Königliche Provinzialschulkollegium genehmigt die Errichtung einer zweiten Unterprima,

als 18. Klasse, am Realgymnasium sowie die Neugründung einer Oberlehrerstelle und einer Hilfslehrerstelle; erstere wird Herrn Dr. Fuckel zum 1. April übertragen; der wiss. Hilfs- lehrer an der Kadettenanstalt zu Wahlstatt Herr Dr. Knatz erhält eine Hilfslehrerstelle; 21. 3. 00.

. Dass. teilt einen Ministerialerlass vom 14. März 1899 mit, wonach einem Schüler, welcher

bis zu seinem Abgange von der Schule an dem bei dieser eingerichteten jüdischen Religionsunterricht ordnungsmässig teilgenommen hat und ein ihm über seine Gesamtleistungen in der jüdischen Religionslehre von dem jüdischen Religionslehrer selbständig ausgestelltes Schulzeugnis vorlegt, auf Wunsch ein kurzer Hinweis auf dieses Zeugnis (z. B.Siehe das ihm von dem.... unter dem... ausgestellte Zeugnis) in das Reife- zeugnis unterReligionslehre einzutragen ist. Dementsprechend ist auch bei der Ausstellung von Abgangszeugnissen zu verfahren; 8. 4. 99.

Dass. genehmigt, dass Herrn Oberlehrer Kunze, bisher am Realprogymnasium zu Arolsen, eine wissenschaftliche Hilfslehrerstelle übertragen werde; 8. 4. 99.

Dass. genehmigt, dass mit Rücksicht auf den in der zweiten Hälfte der Pfingstwoche statt- findenden Männergesang-Wettstreit an den höheren Schulen Cassels die Pfingstferien um 3 Tage verlängert werden; 9. 5. 99.

. Dass, genehmigt für Herrn Proreéktor Hornstein einen 5 wöchigen Urlaub vor den Sommer-

ferien; 7. 5. 99.

. Dass. bestimmt, dass, wenn in der Versetzungskonferenz beschlossen worden ist einen Schüler

nach zweijährigem Besuch einer Klasse nicht zu versetzen, dies den Eltern oder deren Stellvertretern sofort mitzuteilen ist; 18. 5. 99.

. Dass. ordnet an, dass für die Beurteilung des Betragens der Schüler in den regel-

mässigen Schulcensuren die Prädikate 1) gut, 2) befriedigend, 3) nicht ohne Tadel, 4) tadel- haft angewendet werden sollen. Die für Fleiss und Aufmerksamkeit bestimmten festen Prädikate sind nicht für, die einzelnen Lehrfächer besonders zu erteilen, sondern im ganzen festzustellen; 29. 5. 99.

. Dass. genehmigt, dass Herr Kand. Güngerich als unbesoldeter wissenschaftlicher Hilfs-

lehrer am Realgymnasium beschäftigt werde; 22. 6. 00.

. Dass. teilt mit, dass Herrn Dr. Danker der Charakter als Professor verliehen ist; 20. 6. 00. . Dass. teilt mit, dass Seine Majestät der Kaiser und König mittelst Allerhöchster Ordre vom

10. August Herrn Prof. Danker den Rang der Raàte vierter Klasse zu verleihen geruht habe; 11. 9. 990.

. Dass. überweist den Seminarkandidaten Herrn Dr. Paul Eichelkraut behufs seiner

praktischen Ausbildung dem Realgymnasium; 14. 10. 99.

Dass. überweist ebenso den Seminarkandidaten Herrn Oskar Wenderoth unserer Anstalt; 15. 11. 99.

Dass. übersendet einen Ministerialerlass vom 7. 11. 99, wonach denjenigen Schülern höherer Lehranstalten, welche Seeoffiziere zu werden beabsichtigen, bei Eintritt in die Ober- sekunda die Forderungen mitzuteilen sind, welche für die Seekadetten-Eintritts- prüfung vorgeschrieben sind; 21. 11. 99.