Jahrgang 
1898
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. Dass. genehmigt unterm 31. März die Beurlaubung des Lehrers am R.-G. Spangenberg bis

zum 1. Oktober.

. Dass. übersendet unterm 6. April den mittels Allerhöchsten Erlasses vom 24. März dem Pro-

fessor am R.-G. Leonhard Grebe anlässlich seines am 1. April erfolgten Ausscheidens aus dem Amte verliehenen Roten Adlerorden IV. Kl.

. Dass. genehmigt unterm 13. April, dass der katholische Religionsunterricht auch an den

drei städtischen höheren Schulen wie an den Gymnasien dem Kaplan Joseph Lammeyer übertragen werde.

. Dass. macht unterm 27. April auf das vom Allg. deutschen Sprachverein herausgegebene Ver-

deutschungsheftDie Schule aufmerksam.

. Dass. bewilligt am 29. Mai für Prorektor Prof. Dr. Hornstein einen Urlaub von 5 ½ Wochen. . Dass. verweist unterm 31. Mai auf einen Ministerialerlass, der die besondere Berücksichti-

gung des Stabspringens und der Wurfübungen sowie des schulgerechten Laufs und Sprungs über Hindernisse beim Turnunterricht einschärft und davor warnt, die unerlässlichen zum Schulturnen gehörenden UÜbungen unter dem einseitigen Streben nach kunstturnerischen in die Augen fallenden Leistungen zu vernachlässigen.

Dass. genehmigt einen 14tägigen Urlaub für Kaplan Lammeyer.

Dass. genehmigt unterm 30. juni die Berufung des Herrn Menges zum Oberlehrer vom 1. juli an. Dass. überweist unterm 6. Oktober die Kandidaten des höh. Schulamts Ernst Canstein und Wilhelm Wenck dem Realg. behufs ihrer praktischen Ausbildung während des Seminarjahres. Dass. entscheidet, dass bei einem Sedanausflug der Schule der Ministerialerlass vom 12. Febr. 1896 Geltung hat, wonach öffentliche Schüleraufzüge dann nicht der Genehmigung der Ortspolizeibehörde bedürfen, wenn sie lediglich in Erfüllung der Schulpflicht und innerhalb der geordneten Einrichtungen der Schulanstalt und auf Anordnung der Schulaufsichts- behörden erfolgen.

Dass. teilt unterm 2. Dez. einen Ministerialerlass vom 17. Juni 1892 mit, wonach katho- lische Schüler von der Teilnahme an der gemeinsamen Schulandacht vorbehaltlos befreit sind. Dass. teilt unterm 22. Dezember mit, dass der Unterrichtsminister dem Oberl. am R.-G. Herrn Völler das Prädikat Professor verliehen hat.

Dass. verfügt unterm 29. Dezember, dass in dem Jahresbericht ein Verzeichnis sämtlicher an der Anstalt gebrauchten Lehr- und Lesebücher mit Angabe des Preises und der in Be tracht kommenden Klassen aufgenommen wird.

Dass. teilt unterm 28. Febr. 1898 zwei Ministerialerlasse mit, wonach darauf hinzuwirken ist, dass bei Neuanschaffungen Bücher und Hefte mit Drahtheftung von dem Schulgebrauche ferngehalten werden und so die mit Drahtheftung versehenen allmählich aus der Schule wieder verschwinden, für eine Übergangszeit jedoch in Berücksichtigung der Interessen des Buchhandels noch mit einiger Weitherzigkeit verfahren werden kann.

III. Schulgeschichte.

Das Schuljahr wurde am 26. April mit der Aufnahmeprüfung unter der Leitung des Prorektors Herrn Prof. Dr. Hornstein eröffnet; am folgenden Morgen begann um 7 Uhr der Unterricht. Am 1. Mai trat der Direktor nach achtwöchigem Aufenthalt in Italien wieder in seinen Dienst ein. An der Jahresversammlung des Provinzialvereins der Lehrer höherer