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.Dass. genchmigt am 11. April, dass der Seminardirigent Dr. Stein vom 1. April d. J. ab von
der Erteilung des israelitischen Religionsunterrichts entbunden und dass an seine Stelle der Seminarlehrer Hermann Katz mit diesen Funktionen bis auf weiteres beauſtragt werde.
Dass. teilt unter Hinweis auf einen Ministerial-Erlass vom 13. April d. J. mit, dass ein Exemplar von dem nach einer Skizze Sr. Majestät des Kaisers und Königs hergestellten allegorischen Bilde des Professors Knackfuss in Cassel in Eichenrahmen dem Realgymnasium kostenfrei zugehen werde.
Dass. gewährte unterm 25. April Herrn Professor Dr. Hornstein zum Gebrauch einer Badekur Urlaub vom 28. Mai bis 4. juli.
. Dass. verfügt unterm 30. April, dass junge Leute, die an einem Progymnasium die Reife-
prüfung bestanden haben, nicht ohne weiteres in die Obersekunda eines Realgymnasiums eintreten können, sondern zuvor durch eine Aufnahmeprüfung ihre Befähigung hierfür nach- zuweisen haben. Diese Aufnahmeprüfung hat sich auch auf die Naturbeschreibung zu erstrecken, und die Prädikate, die den betreffenden Schülern alsdann für das gedachte Fach erteilt werden, sind seiner Zeit in ihre realgymnasialen Reifezeugnisse aufzunehmen.
. Dass. genehmigt unterm 6. August, dass Herr Professor Heuser am 1. Oktober in den
Ruhestand tritt.
Dass. genehmigt unterm 26. August die Beurlaubung des Herrn Professor Grebe bis zum 1. Oktober.
Dass. ordnete unterm 17. September an, dass an den hiesigen höheren Schulen, soweit die auf den Konfirmanden-Unterricht zu nehmende Rücksicht das gestattet, die Ausdehnung des Vor- mittagsunterrichts auf fünf Stunden bis auf weiteres bestehen bleibe.
. Dass. teilt unterm 25. September mit, dass Se. Majestät der Kaiser und König Herrn Professor
Heuser den Roten Adlerorden 4. Klasse zu verleihen geruht habe.
Dass. überweist unterm 8. Oktober den Kandidaten des höheren Schulamts Herrn Philipp Stoll behufs seiner praktischen Ausbildung während des Seminarjahrs dem Realgymnasium.
Dass. gibt unterm 12. Oktober Kenntnis von einer Ministerial-Verfügung, wonach bei der Aufnahmeprüfung solcher preussischen Staatsangehörigen, welche, nachdem sie in aus-— ländischen Anstalten ihre Vorbildung erhalten hatten, nunmehr in die Unterprima einer preussischen Anstalt eintreten wollen, mit besonderer Strenge verfahren werde, damit es nicht als ein bequemer Weg erscheine, auf diese Weise die preussische Abschlussprüfung zu umgehen. Dass. erteilt unterm 10. November nach ministerieller Ermächtigung dem Herrn Prof. Grebe weiteren Urlaub bis zum 1. April 1897.
Dass. genehmigt unterm 11. November die Bestellung des wissenschaſtlichen Hilfslehrers Herrn Grebe zum Oberlehrer und die remuneratorische Beschäftigung des Kandidaten Herrn Menges.
Dass. genehmigt unterm 25. November, dass von Ostern 1897 ab der Grundriss der Experi- mentalphysik von Jochmann und Hermes von Obersekunda an allmählich zur Einführung gelange, während in der Untersekunda von einem Lehrbuch der Physik abgeséhen werden wird.
Dass. erteilt unterm 31. December dem Lehrer am Realgymnasium Herrn Spangenberg
VUrlaub bis zum 1. April 1897 und genehmigt, dass zu seiner Vertretung der Kandidat des
höhern Lehramts Herr Dr. Fuckel herangezogen werde.


