Jahrgang 
1894
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F. Drevermann, I, 1I, Gesteine und Petrefakten aus dem Culm von Battenberg. 7. Von Karl Carspecken, II, ra, ein Stück Spiegeleisen. 8. Von Coughtrie, VIb, eine Schildkröte. 9. Von Löwe, III, 2 b, ein Feuer- Salamander. 10. Von Ochs, III, 2 b, I Schwalbenschwanz, 1 Segelfalter, 2 Schillerfalter. II. Von Ruge, III, z a, eine Bienenkönigin.

Ausserdem wurde von Schülern der Obersekunda b ein im Jahr vorher vom Fussballklub der II, 2 b benutzter Fussball der Schule zum Geschenke gemacht.

VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Die Preimestiftung erhielt einen Beitrag von 30 Mark aus einer Abendunterhaltung des litterarischen Kränzchens und einen zweiten Beitrag von 100 Mark aus der Abendunterhaltung der Schule

vom 21. Februar.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. 1. Die Berechtigungen der Schüler des Realgymnasiums.

Die bestandene Reifeprüfung wird als Erweis zureichender Schulbildung anerkannt: 1) für das Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften auf der Universität und für die Zulassung zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen; 2) für das Studium der neueren Sprachen auf der Universität und für die Zulassung zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen; 3) für die Zulassung zu den Staatsprüfungen im Hochbau-, Bauingenieur- und Maschinenbaufach; 4) für das Studium auf den Forstakademieen und die Zulassung zu den Prüfungen für den Königlichen Forstverwaltungsdienst; 5) für das Studium des Bergfaches und für die Zulassung zu den Prüfungen, durch welche die Befähigung zu den technischen Amtern bei den Bergbehörden des Staates darzulegen ist; 6) für die Annahme von Civilanwärtern, welche als Posteleven in den Post- und Telegraphen- dienst eintreten wollen; 7) für die Prüfung und Anstellung im Schiffbau- und Maschinenbaufach der Kaiserlichen Marine; 8) zur Dispensation von dem Portepeefähnrichsexamen; 0) zum Eintritt in das reitende Feldjägercorps; 10) zur Einstellung als Kadett bei der Kaiserlichen Marine. Der einjährige erfolgreiche Besuch der Prima ist erforderlich: 1) zur Zulassung als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern; 2) für die Annahme als Civil-Aspirant für den Militärintendanturdienst. Die Reife für Prima gilt als Erweis zureichender Vorbildung: 1) für die Zulassung zur Portepeefähnrichsprüfung; 2) für die Zulassung zur Kadetteneintrittsprüfung bei der Kaiserlichen Marine; 3) für die Zulassung zum Studium der Zahnheilkunde; 4) für die Zulassung zum Studium der Tierheilkunde; 5) für die Zulassung zur Prüfung der öffentlichen Landmesser; 6) für die Zulassung zur Markscheiderprüfung.